dass diese spannungsfrei sind. Trennen Sie falls notwendig das Gerät vom Stromnetz, und
sichern Sie es gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten.
4. Lagerung, Transport und Aufstellen der Anlage
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch umstürzende oder nicht fest montierte Geräteteile bei
Einlagerung und Transport.
Die Anlage ist beim Einlagern und Transport gegen Umstürzen und Verrutschen zu sichern.
Beim Heben und Absetzen darf niemand unter oder neben der Last stehen. Hubwagen bzw.
Gabelstapler bzw. Transportkräne müssen über eine ausreichende Mindesttragkraft
verfügen.
Gefahr durch Umstürzen oder funktionale Beeinträchtigungen am Bestimmungsort.
Die Anlage darf nur auf einem geeigneten Untergrund aufgestellt werden. Der Untergrund
muss vibrationsfrei und waagerecht ausgerichtet sein. Der Betreiber hat die Tragfähigkeit
des Untergrunds zu prüfen. Die Anlage muss abschließend auf dem Untergrund gesichert
werden, z.B. mittels Schlüsselschrauben oder Schwerlastankern.
●
Die Anlage wird in 2 Teilen (Oberteil und Unterteil) geliefert. Zunächst muss das Unterteil an
seinen Bestimmungsort transportiert werden. Nutzen Sie dazu die Staplerkufen (siehe Kapitel
2.1).
mit einer Mindesttragkraft von 1000 kg. Die Anlage ist beim Bewegen, Heben und
Absetzen gegen Umstürzen und Verrutschen zu sichern. Es darf dann niemand unter
oder neben der Last stehen.
●
Heben Sie nun das Oberteil auf das Unterteil. Nutzen Sie dazu die Kranösen (siehe Kapitel
2.1). Die Ausrichtung muss so erfolgen, dass sich die Türen von Oberteil und Unterteil auf der
gleichen Seite befinden. Sobald dies erfolgt ist, sind die Anlagenteile mittels der
Kniehebelverschlüsse (siehe Kapitel 2.1) zu verbinden. Die Kniehebelverschlüsse sind
abschliessend mit Schrauben gegen versehentliches Öffnen zu sichern.
●
Die Anlage ist anschließend an ihrem exakten Bestimmungsplatz zu positionieren.
werden. Nutzen Sie die Staplerkufen.
BA_CleanAir-Cube_190926_DE
Nutzen Sie geeignete Hebewerkzeuge (Gabelstapler, Transportkran, ...)
Die montierte Gesamt-Anlage darf nicht mit den Kranösen angehoben
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26.09.2019