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Aufbewahrung, Standortwechsel Und Entsorgung; Vorgehensweise Zur Längerfristigen Aufbewahrung/Bei Längerem Nichtgebrauch Des Gasmessgeräts; Vorgehensweise Bei Einem Standortwechsel Oder Einer Wiederinbetriebnahme Des Gasmessgeräts; Entsorgung - Riken Keiki GD-70D-Serie Bedienungsanleitung

Gasmesskopf
Inhaltsverzeichnis

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8. Aufbewahrung, Standortwechsel und Entsorgung

Aufbewahrung, Standortwechsel
8.
8-1. Vorgehensweise zur längerfristigen Aufbewahrung/bei längerem
Nichtgebrauch des Gasmessgeräts
Das Netzteil muss unter folgenden Umgebungsbedingungen gelagert werden.
An einem dunklen Ort bei normalen Temperaturen und normaler Feuchtigkeit und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt
An Orten, wo keine Gase, Lösungsmittel oder Dämpfe vorhanden sind
8-2. Vorgehensweise bei einem Standortwechsel oder
einer Wiederinbetriebnahme des Gasmessgeräts
Bei einem Standortwechsel des Netzteils muss der neue Platz nach den Vorgaben in
„4-2. Vorsichtsvorkehrungen für den Installationsort" und „4-4. Installation" ausgewählt werden.
Informationen über die Kabel- und Leitungsanschlüsse enthält „4-5. Verdrahtung" und „4-6.
Leitungsanschlüsse". Die Zeitdauer, während der das Gasmessgerät bei einem Standortwechsel nicht
eingeschaltet ist, muss minimiert werden.
VORSICHT
Wenn ein gestopptes/eingelagertes System wieder in Betrieb genommen wird, muss - ebenso wie
nach jedem Standortwechsel - eine Kalibrierung durchgeführt werden. Für Informationen über eine
Neueinstellung inklusive Kalibrierung wenden Sie sich bitte an RIKEN KEIKI.

8-3. Entsorgung

 Eine gebrauchte Sensoreinheit muss an unser Unternehmen (Abteilung „Corporate Sales") zurückgesendet werden.
 Achten Sie auf die äußere Erscheinung, ausgetretene Lösung darf auf keinen Fall berührt werden; die Sensoreinheit muss
unbedingt in einem Plastikbeutel verpackt werden. Bei Sensoreinheiten der Ausführung ESU (Elektrolyse mit konstantem Potential)
bzw. OSU (mit galvanischer Batterie) darf auf keinen Fall Flüssigkeit austreten. Beide Ausführungen enthalten Elektrolyt. Wenn
Flüssigkeit im Messteil des Sensors austritt, schalten Sie die Stromversorgung aus und wenden sich sofort an die Abteilung
„Corporate sales".
 Da radioaktive Substanzen (37 kBq) enthalten sind, müssen Sensoreinheiten der Ausführung SSU-1925 (Pyrolysepartikel) auf
geeignete Weise (gleichwertig zu Typ-L-Versandstück) transportiert werden. Für den Rückversand wenden Sie sich bitte an den
Hersteller, der Typ-L-Versandstücke handhaben kann.
 Sensoreinheiten der Ausführung SSU-1927 (Pyrolysepartikel) enthalten ebenfalls radioaktives Material, allerdings unter der von der
IAEA festgelegten sicheren Strahlungsgrenze von 10 kBq. Die Sensoreinheit kann somit als reguläre Fracht transportiert und als
normaler Abfall entsorgt werden.
 Sofern Sie das Hauptteil eines Gasmessgeräts entsorgen, beachten Sie die lokalen Abfallentsorgungsbestimmungen (nicht
verbrennen).
und Entsorgung
8-1. Vorgehensweise zur längerfristigen Aufbewahrung/bei längerem Nichtgebrauch des Gasmessgeräts
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