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Verfügbare Sprachen

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15. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
16. Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den Umgebungsverhältnissen angepasst werden! Bei Berg- und
Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
17. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch angebaute oder angehängte Geräte und Ballastgewichte
beeinflusst. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
18. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
19. Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
20. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
21. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes aufhalten!
22. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur bestätigt werden, wenn sich keine Personen im Schwenkbereich aufhalten!
23. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch) befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
24. Vor dem Verlassen der Schlepper Gerät auf dem Boden absetzen, Motor abstellen und Zündschlüssel abziehen!
25. Zwischen Schlepper und Geräte darf sich niemand aufhalten, ohne dass das Fahrzeug gegen Wegrollen durch die
Feststellbremse und/oder durch Unterlegkeile gesichert ist!
26. Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den dafür vorgesehen Befestigungspunkte anbringen
27. Schlepper gegen unbeabsichtigtes Rollen sichern (Feststellbremse und/oder Unterlegkeile).
28. Bei in Betriebsname prüfen für Öllecks. Diese können die Funktionieren der Maschine beeinträchtigen und
Schaden am Gerät und / oder der Umgebung geben.
1.2.2

Zapfwellebetrieb

1.
Es dürfe nur die vom Hersteller vorgeschriebene Gelenkwelle verwendet werden. (Abschnitt 1.3.4)
2.
Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz - auch geräteseitig - müssen angebracht
sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden!
3.
Wenn eine Gelenkwelle mit Überlast- oder Freilaufkupplung eingesetzt wird muss diese ausgerüstet sein mit einem
verlängerten Schutztrichter da sonst eine Überdeckung von 50 mm. zwischen Schutztrichter und Schutzkappe vom
Getriebe nicht wehrleistet ist.
4.
Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohrüberdeckungen in Transport- und Arbeitsstellung achten!
5.
An- und Abbau der Gelenkwelle nur bei ausgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezogenem
Zündschlüssel!
6.
Bei Verwendung von Gelenkwellen mit Überlast- oder Freilaufkupplung, die nicht durch die Schutzeinrichtung am
Traktor abgedeckt werden, sind Überlast- bzw. Freilaufkuppelung geräteseitig anzubringen.
7.
Immer auf richtige Montage und Sicherung der Gelenkwelle achten!
8.
Gelenkwelle Schutz durch Einhängen der Ketten gegen Mitlaufen sichern!
9.
Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass gewählte Zapfwelledrehzahl des Fahrzeug mit der zulässigen
Drehzahl des Gerätes übereinstimmt!
10. Bei Verwendung der Wegzapfwelle beachten, dass die Drehzahl fahrgeschwindigkeitsabhängig ist und die
Drehrichtung sich beim Rückwärtsfahrt umkehrt!
11. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, dass sich niemand im Gefahrenbereich des Gerätes befindet!
12. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten!
13. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im Bereich der drehenden Zapf oder Gelenkwelle aufhalten!
14. Zapfwelle immer abschalten, wenn zu große Abwinklungen auftreten und Sie nicht benötigt wird!
15. Achtung, nach dem Abschalten der Antrieb Gefahr durch nachlaufende Schwungmasse! Während dieser Zeit
nicht zu nahe an das Gerät herantreten. Erst wenn es ganz stillsteht, darf daran gearbeitet werden!
16. Reinigen, Schmieren oder Einstellen des zapfwellengetriebenen Gerätes oder der Gelenkwelle nur bei
abgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezogenem Zündschlüssel!
17. Abgekuppelte Gelenkwelle auf die vorgesehene Halterung ablegen!
18. Nach Abbau der Gelenkwelle Schutzhülle auf Zapfwellenstummel aufstecken!
19. Bei Schäden, diese sofort beseitigen, bevor mit dem Gerät gearbeitet wird!
1.2.3

Wartung

1.
Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen grundsätzlich
nur bei ausgeschaltetem Antrieb und still stehendem Motor vornehmen.
Zündschlüssel abziehen!
2.
Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen Sitz prüfen und ggf. nachziehen!
3.
Bei Wartungsarbeiten am angehobenen Gerät stets Sicherung durch geeignete Abstützelemente vornehmen!
4.
Beim Auswechseln von Arbeitswerkzeugen mit Schneiden geeignetes Werkzeug und Handschuhe benutzen!
5.
Öle, Fette und Filter ordnungsgemäß entsorgen!
6.
Unterliegen Schutzeinrichtungen einem Verschleiß sind sie regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig
auszutauschen!
7.
Bei Ausführung von elektrischen Schweißarbeiten am Fahrzeug und angebauten Geräten, Kabel am Generator und
der Batterie abklemmen!
8.
Ersatzteile müssen mindestens den vom Gerätehersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen! Dies
ist z.B. durch Originalersatzteile gegeben!
55

Kapitel

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