gelangen.
9. Wir möchten darauf hinweisen: Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anweisungen entstehen, können
nicht für Garantieansprüche geltend gemacht werden. Garantieansprüche können abgelehnt werden, wenn
das Garantieantragsformular nicht korrekt ausgefüllt ist und / oder nicht durch Fotos und / oder Videos
unterstützt wird.
•
Trotz aller getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ist es verboten, dass sich andere Personen und /
oder Tiere in unmittelbarer Nähe einer Arbeitsmaschine befinden als der Traktorfahrer
•
GRUNDREGEL
Vor Inbetriebnahme das Gerät und den Traktor auf Verkehrs und Betriebssicherheit überprüfen!
.
1.2
SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
1.2.1
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
1.
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den sicheren Betrieb.
Prüfen Sie vor Arbeitsanfang ob alle Aufkleber angebracht sind. Wenn welche nicht angebracht oder
beschädigt sind sofort neue Aufkleber anfordern und an richtige Stelle anbringen.
Es geht um ihre und/oder die Sicherheit ihre Mitarbeiter!
2.
Transportausrüstungen wie z.B. Warneinrichtungen, Beleuchtung und evtl. Schutzeinrichtungen überprüfen ggf.
anbauen!
Das Anbaugerät muss in jener Position immer nach vorne und nach hinten jeweils links und rechts außen mit
Warntafel-/Folien nach DIN 11030 oder mit Parkwarntafeln ausgestattet sein.
Wenn das Heckanbaugerät nicht zu hoch angehoben wird und wenn die hinteren Schlepperleuchten nicht verdeckt
werden, sind am Tag keine Leuchte am Gerät erforderlich.
Bei Nacht oder wenn die Wetterbedingungen dass erfordern muss das Heckanbaugerät mit kompletter hinterer
Beleuchtung und vorderen Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Das Frontgerät muss bei Nacht oder wenn die
Wetterbedingungen das erfordern nach vorne mit Begrenzungsleuchten und nach hinten mit Schlussleuchten und
Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Die Leuchte müssen allerdings auch am Tag im oder am Fahrzeug mitgeführt werden.
3.
Beachten Sie neben die Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemein gültigen Sicherheit- und
Unfallverhütungsvorschriften!
4.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege ist die STVZO zu beachten!
Beim Einsatz als Frontgerät steht die Vorderkante des Gerätes mehr als 3½ m. vor der Lenkradmitte
(Vorbaumaß).Deswegen muss an unübersichtlichen Stellen auf öffentlichen Verkehrswegen wie z.B. an
Straßenkreuzungen eine Begleitperson zur Einweisung anwesend sein.
Deswegen muss an unübersichtlichen Stellen auf öffentlichen Verkehrswegen wie z.B. an
Straßenkreuzungen eine Begleitperson zur Einweisung anwesend sein.
5.
Vor Arbeitsbeginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen vertraut machen.
Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
6.
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen. Locker getragene Kleidung vermeiden.
7.
Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten!
8.
Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbereich kontrollieren! (Kinder!) Auf ausreichende Sicht achten!
9.
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transportfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet!
10. Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und sichern!
11. Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in die jeweilige Stellung bringen! (Standsicherheit!)
12. Beim An- und Abkuppeln von Geräten an oder von dem Schlepper ist besondere Vorsicht nötig!
13. Zulässige Achsenlasten, Gesamtgewicht und Transportabmessungen beachten!
Achten Sie darauf dass bei Frontanbau die zulässige Vorderachsbelastung nicht überschritten wird.
14. Geräte vor Straßenfahrt in Mittelstand stellen und ggf. der Hydraulik Steuerhebel mechanisch sichern
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