LINE TECH – POSITIONIEREINHEIT MIT KGT
4.
Einbauerklärung
Einbauerklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II B
Hiermit erklärt der Hersteller,
Line Tech AG
Europastrasse 19
8152 Glattbrugg
dass die unvollständige Maschine
Bezeichnung:
Positioniereinheit mit Kugelgewindetrieb (PE)
Materialnummer:
Gemäss Typenschild LINE TECH AG
diese Grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung kommen und einge-
halten wurden:
- 1.1.2
Grundsätze für die Integration der Sicherheit
- 1.1.3
Materialien und Produkte
- 1.1.5
Konstruktion der Maschine im Hinblick auf
die Handhabung
- 1.3.2
Bruchrisiko beim Betrieb
- 1.3.3
Risiken durch herabfallende oder herausge-
schleuderte Gegenstände
- 1.3.4
Risiken durch Oberfl ächen, Kanten und Ecken
- 1.3.7
Risiken durch bewegliche Teile
- 1.3.9
Risiko unkontrollierter Bewegungen
- 1.5.1
Elektrische Energieversorgung
- 1.5.2
Statische Elektrizität
Ferner wird erklärt, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäss Anhang VII Teil B erstellt wurden. Diese wer-
den auf Verlangen den Marktaufsichtsbehörden in Form von Papierdokumenten / in elektronischer Form übermittelt.
Konformität mit den Bestimmungen weiterer EU-Richtlinien, Normen oder Spezifi kationen:
- EN ISO 12100:2010
Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der EG-
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht, sofern nach dieser Richtlinie relevant.
Nachfolgende Person ist bevollmächtigt, die relevanten technischen Unterlagen zusammenzustellen:
Name:
Rolf Bünzli
Anschrift: Europastrasse 19, CH-8152 Glattbrugg
Glattbrugg, 05.11.2020
www.linetech.ch
- 1.5.4
- 1.5.5
- 1.5.6
- 1.5.8
- 1.5.13 Emission gefärhlicher Werkstoffe und Subs-
- 1.6.1
- 1.7.2
Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze -
Risikobeurteilung und Risikominderung
Michael Schilbach
Technischer Verkaufsleiter
Montagefehler
Extreme Temperatur
Brand
Lärm
tanzen
Wartung der unvollständigen Maschine
Warnung von Restrisiken
Rolf Bünzli
Leiter Qualitätsmanagement
5