Gefahr durch
schädliche Gase
und Dämpfe
Gefahr durch
Funkenflug
Gefahren durch
Netz- und
Schneidstrom
Beim Schneiden entstehender Rauch enthält gesundheitsschädliche Gase
und Dämpfe.
Der Rauch enthält Substanzen, die unter Umständen Geburtsschäden und
Krebs verursachen können.
Kopf von entstehendem Rauch und Gasen fernhalten und entstehenden
Rauch sowie schädliche Gase
-
nicht einatmen
-
durch geeignete Mittel aus dem Arbeitsbereich absaugen.
Für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen. Bei nicht ausreichender Belüftung
Atemschutzmaske mit Luftzufuhr verwenden.
Besteht Unklarheit darüber, ob die Absaugleistung ausreicht, die gemesse-
nen Schadstoff-Emissionswerte mit den zulässigen Grenzwerten verglei-
chen.
Folgende Komponenten sind unter anderem für den Grad der Schädlichkeit
des Rauches verantwortlich:
-
Metallurgische Zusammensetzung des Werkstückes
-
Beschichtungen
-
Reiniger, Entfetter, Lösungsmittel und dergleichen
Daher die entsprechenden Materialsicherheits-Datenblätter und Herstelleran-
gaben zu den aufgezählten Komponenten berücksichtigen.
Entzündliche Dämpfe (z.B. Lösungsmitteldämpfe) vom Strahlungsbereich
des Lichtbogens fernhalten.
Funkenflug kann Brände und Explosionen auslösen.
Niemals in der Nähe brennbarer Materialien schneiden.
Brennbare Materialien müssen mindestens 11 Meter (35 ft.) vom Lichtbogen
entfernt sein oder mit einer geprüften Abdeckung zugedeckt werden.
Geeigneten, geprüften Feuerlöscher bereithalten.
Funken und heiße Metallteile können auch durch kleine Ritzen und Öffnun-
gen in umliegende Bereiche gelangen. Entsprechende Maßnahmen ergrei-
fen, dass dennoch keine Verletzungs- und Brandgefahr besteht.
Nicht in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen und an geschlossenen
Tanks, Fässern oder Rohren schneiden, wenn diese nicht gemäß den
entsprechenden nationalen und internationalen Normen vorbereitet sind.
Ein elektrischer Schlag kann tödlich sein. Jeder elektrischer Schlag ist
grundsätzlich lebensgefährlich. Spannungsführende Teile innerhalb und
außerhalb des Gerätes nicht berühren.
Für geeigneten Selbst- und Personenschutz durch gegenüber dem Erd- bzw.
Massepotential ausreichend isolierende, trockene Unterlage oder Abdeckung
sorgen. Die Unterlage oder Abdeckung muss den gesamten Bereich zwi-
schen Körper und Erd- bzw. Massepotential vollständig abdecken.
4