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Fronius TransCut 300 Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste Seite 7

Plasma-schneidgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Verpflichtungen
des Personals
Selbst- und
Personenschutz
Alle Personen, die mit Arbeiten am Gerät beauftragt sind, verpflichten sich,
vor Arbeitsbeginn
-
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhü-
tung zu befolgen
-
das Kapitel „Sicherheitsvorschriften" und die Warnhinweise in dieser
Bedienungsanleitung zu lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen,
dass sie diese verstanden haben und befolgen werden.
Vor Verlassen des Arbeitsplatzes sicherstellen, dass auch in Abwesenheit
keine Personen- oder Sachschäden auftreten können.
Beim Plasmaschneiden setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus, wie z.B.:
-
Funkenflug, herumfliegende heiße Metallteile
-
augen- und hautschädigende Lichtbogenstrahlung
-
schädliche elektromagnetische Felder, die für Träger von Herzschrittma-
chern Lebensgefahr bedeuten
-
elektrische Gefährdung durch Netz- und Schneidstrom
-
erhöhte Lärmbelastung
-
schädlichen Rauch und Gase
Personen, die während des Schneidvorganges am Werkstück arbeiten,
müssen geeignete Schutzkleidung mit folgenden Eigenschaften verwenden:
-
schwer entflammbar
-
isolierend und trocken
-
den ganzen Körper bedeckend
-
unbeschädigt und in gutem Zustand
-
stulpenlose Hose
Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
-
Augen und Gesicht durch vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Seiten-
schutz vor UV-Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
-
Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen
-
Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend,
Hitzeschutz).
Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen
Gehörschutz tragen.
Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und
dem Schneidprozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der
Nähe
-
diese über alle Gefahren (Blendgefahr durch Lichtbogen, Verletzungsge-
fahr durch Funkenflug, gesundheitsschädlicher Schneidrauch, Lärmbela-
stung, mögliche Gefährdung durch Netz- oder Schneidstrom, ...) unter-
richten,
-
geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen und
-
geeignete Schutzwände bzw. -Vorhänge aufbauen.
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