Allgemeines
(Fortsetzung)
Bestimmungsge-
mäße Verwen-
dung
Umgebungsbe-
dingungen
Verpflichtungen
des Betreibers
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, vor dem Einschalten
des Gerätes beseitigen.
Es geht um Ihre Sicherheit!
Das Gerät ist ausschließlich für Arbeiten im Sinne der bestimmungsgemä-
ßen Verwendung zu benutzen.
Das Gerät ist ausschließlich zum Plasmaschneiden bestimmt.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus entstandene Schäden haftet der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
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das vollständige Lesen und Befolgen aller Hinweise aus der Bedienungs-
anleitung
-
das vollständige Lesen und Befolgen aller Sicherheits- und Gefahrenhin-
weise
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die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Das Gerät ist für den Betrieb in Industrie und Gewerbe ausgelegt. Für
Schäden, die auf den Einsatz im Wohnbereich zurückzuführen sind, haftet
der Hersteller nicht.
Für mangelhafte bzw. fehlerhafte Arbeitsergebnisse übernimmt der Herstel-
ler ebenfalls keine Haftung.
Betrieb bzw. Lagerung des Gerätes außerhalb des angegebenen Bereiches
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus entstandene Schäden haftet
der Hersteller nicht.
Temperaturbereich der Umgebungsluft:
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beim Betrieb: -10 °C bis + 40 °C (14 °F bis 104 °F)
-
bei Transport und Lagerung: - 25 °C bis + 55 °C (-13 °F bis 131 °F)
Relative Luftfeuchtigkeit:
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bis 50 % bei 40 °C (104 °F)
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bis 90 % bei 20 °C (68 °F)
Umgebungsluft: frei von Staub, Säuren, korrosiven Gasen oder Substanzen,
usw.
Höhenlage über dem Meeresspiegel: bis 2000 m (6500 ft)
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am Gerät arbeiten zu lassen,
die
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mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallver-
hütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes eingewiesen sind
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das Kapitel „Sicherheitsvorschriften" und die Warnhinweise in dieser
Bedienungsanleitung gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift
bestätigt haben
-
entsprechend den Anforderungen an die Arbeitsergebnisse ausgebildet
sind.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abstän-
den zu überprüfen.
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