NOTIZEN
5. ANHANG
5.1 Hinweise zum Umweltschutz
Altfahrzeugverordnung - ELV
Der TV ist als Zubehör zur Verwendung auf Kraftfahrzeugen zertifiziert und vorgesehen. Die Entsorgung kann
demgemäß im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung (Europäische Altfahrzeugrichtlinie ELV, 2000/53/EG;
für Deutschland: AltfahrzeugV) zusammen mit dem Kraftfahrzeug erfolgen. Der TV enthält keine der gemäß
Richtlinie als umweltschädlich eingestuften Stoffe.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem „Oyster® Smart TV"
Ihr ten Haaft Team
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