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Vaillant ecoVIT exclusiv Installation, Inbetriebnahme Und Wartungsanleitung Seite 33

Gas-heizkessel mit brennwerttechnik
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Inhaltsverzeichnis

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Nur Deutschland:
>
Befolgen Sie die Hinweise zur Aufbereitung des Füll-
und Ergänzungswassers gemäß der VDI-Richtlinie
2035 Blatt 1 und 2.
>
Sie müssen das Heizwasser aufbereiten,
wenn die gesamte Füll- und Ergänzungswasser-
menge während der Nutzungsdauer der Anlage das
Dreifache des Nennvolumens der Heizungsanlage
überschreitet
oder
wenn die in den nachfolgenden Tabellen genannten
Richtwerte nicht eingehalten werden.
Die ecoVIT exclusiv stellen an das Heizwasser keine
höheren Anforderungen als in VDI 2035 genannt. VDI
2035 sieht folgende Grenzwerte vor:
Gesamt-
Gesamthärte bei kleinster Kesselheizfläche
heizleistung
20 l/kW
kW
°dH
mol/m
Keine Anforde-
rung oder
< 50
< 16,8
1)
< 3
> 50 bis ≤ 200
11,2
> 200 bis ≤ 600
8,4
> 600
0,11
0,02
1) bei Anlagen mit Umlaufwasserheizern und für Systeme mit
elektrischen Heizelementen
2) vom spezifischen Anlagenvolumen (Liter Nenninhalt/Heizleis-
tung; bei Mehrkesselanlagen ist die kleinste Einzel-Heizleistung
einzusetzen).
Diese Angaben gelten nur bis zum 3fachen Anlagenvolumen
für Füll- und Ergänzungswasser. Wenn das 3fache Anlagen-
volumen überschritten wird, muss das Wasser, genau wie bei
Überschreitung der in Tabelle 6.2 genannten Grenzwerte,
gemäß Vorgaben der VDI behandelt werden (Enthärten, Ent-
salzen, Härtestabilisierung oder Abschlammung).
Tab. 6.2 Richtwerte für das Heizwasser nach VDI 2035/1:
Wasserhärte
Merkmale des
Einheit
Heizwassers
Elektrische Leitfähigkeit
bei 25 °C
Aussehen
pH-Wert bei 25 °C
Sauerstoff
1) Bei Aluminium und Aluminium-Legierungen ist der pH-Wert-
Bereich von 6,5 bis 8,5 eingeschränkt.
Tab. 6.3 Richtwerte für das Heizwasser nach VDI 2035/2:
Salzgehalt
Installationsanleitung ecoVIT exclusiv 0020077394_03
> 20 l/kW
> 50 l/kW
< 50 l/kW
3
°dH
mol/m
3
°dH
11,2
2
0,11
1)
2
8,4
1,5
0,11
1,5
0,11
0,02
0,11
0,11
0,02
0,11
salzarm
salzhaltig
μS/cm
< 100
100 - 1500
frei von sedimentierenden
Stoffen
8,2 - 10,0
1)
8,2 - 10,0
mg/L
< 0,1
< 0,02
Heizgerät in Betrieb nehmen 6
Nur Österreich, Schweiz, Belgien:
>
Beachten Sie zur Aufbereitung des Füll- und Ergän-
zungswassers die geltenden nationalen Vorschriften
und technischen Regeln.
Sofern nationale Vorschriften und technische Regeln
keine höheren Anforderungen stellen, gilt Folgendes:
>
Sie müssen das Heizwasser aufbereiten,
wenn die gesamte Füll- und Ergänzungswasser-
menge während der Nutzungsdauer der Anlage das
Dreifache des Nennvolumens der Heizungsanlage
überschreitet oder
wenn die in den nachfolgenden Tabellen genannten
Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Gesamt-
heizleistung
2)
kW
< 50
mol/m
3
> 50 bis ≤ 200
0,02
> 200 bis ≤ 600
> 600
0,02
1) bei Anlagen mit Umlaufwasserheizern und für Systeme mit
0,02
elektrischen Heizelementen
0,02
2) vom spezifischen Anlagenvolumen (Liter Nenninhalt/Heizleis-
tung; bei Mehrkesselanlagen ist die kleinste Einzel-Heizleistung
einzusetzen)
Diese Angaben gelten nur bis zum 3fachen Anlagenvolumen für
Füll- und Ergänzungswasser. Wenn das 3fache Anlagenvolumen
überschritten wird, muss das Wasser, genau wie bei Überschrei-
tung der in Tabelle 6.5 genannten Grenzwerte behandelt wer-
den (Enthärten, Entsalzen, Härtestabilisierung oder Abschlam-
mung).
Tab. 6.4 Richtwerte für das Heizwasser:
Wasserhärte
Merkmale des Heiz-
wassers
Elektrische Leitfähig-
keit bei 25 °C
Aussehen
pH-Wert bei 25 °C
Sauerstoff
1) Bei Aluminium und Aluminium-Legierungen ist der pH-Wert-
Bereich von 6,5 bis 8,5 eingeschränkt.
1)
Tab. 6.5 Richtwerte für das Heizwasser:
Salzgehalt
Gesamthärte bei kleinster Kesselheizfläche
> 20 l/kW
20 l/kW
< 50 l/kW
mol/m
3
mol/m
3
Keine Anforde-
rung oder
2
1)
< 3
2
1,5
1,5
0,02
0,02
0,02
Einheit salzarm
μS/cm
< 100
frei von sedimentierenden
1)
8,2 - 10,0
mg/L
< 0,1
2)
> 50 l/kW
mol/m
3
0,02
0,02
0,02
0,02
salzhaltig
100 - 1500
Stoffen
1)
8,2 - 10,0
< 0,02
33

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