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Garantie / Sachmängelhaftung - HNF-NICOLAI XF3 Adventure Originalbetriebsanleitung

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10.
Garantie / Sachmängelhaftung
Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Für die Inanspruchnahme
der Sachmängelhaftung sind die Originalrechnung vorzulegen und wenn möglich
durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor.
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor.
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung.
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestimmungs-
gemäßen Gebrauchs.
Akku: Dieser weist innerhalb von zwei Jahren (ab Kaufdatum) und maximal
500 Ladezyklen eine Restkapazität von weniger als 60% der Nominalkapazität
auf.
Ein Ladezyklus ist dabei das vollständige Aufladen des Akkus mit einer
Einzelladung oder mehreren Teilladungen (z. B. zwei halben Ladungen).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel "Instandhaltung"
beschriebenen Vorgehens entstanden sind
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßi-
gen Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
Garantie / Sachmängelhaftung
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