10.
Garantie / Sachmängelhaftung
Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Für die Inanspruchnahme
der Sachmängelhaftung sind die Originalrechnung vorzulegen und wenn möglich
durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
•
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor.
•
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor.
•
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung.
•
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestimmungs-
gemäßen Gebrauchs.
•
Akku: Dieser weist innerhalb von zwei Jahren (ab Kaufdatum) und maximal
500 Ladezyklen eine Restkapazität von weniger als 60% der Nominalkapazität
auf.
Ein Ladezyklus ist dabei das vollständige Aufladen des Akkus mit einer
Einzelladung oder mehreren Teilladungen (z. B. zwei halben Ladungen).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
•
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
•
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind
•
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel "Instandhaltung"
beschriebenen Vorgehens entstanden sind
•
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
•
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
•
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßi-
gen Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
Garantie / Sachmängelhaftung
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