Anhängungen und Abstützung
‚
5.3 Zulässige Lasten der Anhängung
TYP
Ackerschiene (D=33)
Zugöse TYP 86 (D=40)
Zugöse TYP 80 (D=50)
K80 Kupplung
6 Ab bzw. Aufstellen der Beregnungsmaschine
Beregnungsmaschinen mit Drehkranz sind in waagerechter Position aufzustellen.
Beregnungsmaschinen mit 2 Achsen, die in Durchfahrposition aufgestellt werden, sind
ebenfalls waagegerecht aufzustellen.
Grundsätzlich ist vor dem Abkuppeln des Schleppers mit Unterlegkeilen ein
unbeabsichtigtes Wegrollen der Maschine sicherzustellen. Ein fester Stand der
Maschine muss gegeben sein.
7 Straßenfahrt mit der
Beregnungsmaschine:
Bei Straßenfahrten ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten, d.h.:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Stützlast
max.
1800 kg
2500 kg
3000 kg
2800 kg
Die Maschine muss eine Betriebserlaubnis haben
Höchstgeschwindigkeit max. 25km/h
Druckluftbremsanlage
Feststellbremse mechanisch
alle Schutzvorrichtungen und Warnschilder am Stativ anbringen
bei Drehkranz den Sicherheitsbolzen einstecken.
Bei der Stativ-Hebevorrichtung sind die Sicherheitsriegel gegen
selbständiges Abfallen der Hebevorrichtung umzulegen. Stativketten so
kurz wie möglich einhängen, um ein Aufschaukeln des Stativs zu
vermeiden.
Beleuchtungsanlage mit Warntafeln überprüfen
Anhängung überprüfen, Steckbolzen sichern
Bei Ackerschiene so hoch anheben, dass bei Tandem das Fahrwerk
nicht in der Waage, sondern am Schlepper ca. 10 cm höher ist.
Anhängelast max.
15000 kg
20000 kg
21000 kg
22000 kg
15
Max. zulässige
Lasten beachten!