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Garantiepflichten; Garantiekundendienstbedingungen; Garantieausnahmen - TOR INDUSTRIES PWS Serie Produktdatenblatt Und Bedienungsanleitung

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Die Produkte TOR, die auf dem Markt der EU-Länder geliefert werden, erfüllen die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2006/42 /
EG on Machinery Factsheet for Machinery und sind mit CE zertifiziert.
Das Qualitätsmanagementsystem TOR Industries prüft jeden Produktionsschritt unabhängig von der geografischen Lage des Standorts. Die meisten
unserer Produktionsstätten sind nach ISO 9001: 2008 zertifiziert.
Alle erforderlichen Produktdokumentationen erhalten Sie, indem Sie sich an eine Niederlassung oder einen Vertreter / Händler in Ihrer Region /
Ihrem Land wenden.
Garantieservice - Fehlersuche (Reparatur) der Technik während der vom Hersteller festgelegten Garantiezeit für den Betrieb
von den Maschinen und Anlagen. Die Reparatur der Anlagen erfolgt auf dem Gebiet des Servicecenters, die Lieferung der
Anlagen an das Servicecenter und zurück erfolgt auf Kosten des Kunden.
Technische Funktionsstörung - Verlust der Funktionsfähigkeit von den Baugruppen, Mechanismen oder Ausrüstungen
insgesamt, der dem Fachmann eines Servicezentrums (nachstehend „SC" genannt) nachgewiesen werden kann, der infolge eines
Ausfalls oder einer Funktionsstörung der Baugruppe, Anlage oder periodisch wiederholter Ausfälle aufgetreten ist und zur
Unmöglichkeit ihrer normalen Funktionsstörung geführt hat Betrieb.
Der Stapler wird für Garantiereparaturen angenommen, wenn der Eigentümer den Wartungsschein mit dem Datum und Ort des
Verkaufs sowie die Durchführung aller von den Vorschriften vorgeschriebenen planmäßigen Wartungsarbeiten besitzt. Die
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nur für die Originalersatzteile und -Zubehör sowie für die Störungen, die auf Verschulden des
Herstellers und auf Mängel des Herstellers zurückzuführen sind. Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, sowie die Teile für die
planmäßige Wartung fallen nicht unter die Garantie.
Die Garantiezeit ist nicht die Lebensdauer des Produkts, sondern die Zeit, in der der Verbraucher die Qualität des Produkts während
des Betriebs überprüfen kann.
1. Die Handelsorganisation garantiert die Servicefreundlichkeit, die Abwesenheit mechanischer Beschädigungen und die vollständige
Produktkomplettierung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn die Ansprüche während des Kaufs des Produkts durch den Käufer in Bezug auf
die Konfiguration, das Aussehen und das Vorhandensein von den mechanischen Schäden nicht geltend gemacht wurden, werden solche
Ansprüche in Zukunft nicht mehr anerkannt.
2. Die Gewährleistungsfrist für die Anlagen mit dem ordnungsgemäßen Betrieb gemäß Handbuch / Bedienungsanleitung und
rechtzeitiger Wartung beträgt 12 (zwölf) Monate oder 1200 Stunden. Sofern anders im Servicepass nicht angegeben ist, beginnt die
Gewährleistungsfrist mit dem Verkaufsdatum, sofern alle Bestimmungen, die in dieser Garantiekarte dargelegt sind, vom Käufer eingehalten
werden. Während der Garantiezeit werden Teile mit erkannten Herstellungsfehlern auf Kosten des Verkäufers ausgetauscht oder repariert.
Während des Betriebs des Geräts abgenutzte Teile werden auf Kosten des Käufers ausgetauscht.
3. Die Garantie deckt die Störungen ab, die innerhalb von 12 (zwölf) Monaten oder 1200 Stunden aufgetreten sind. Diese treten,
sofern anders im Servicepass nicht angegeben ist, ab dem Datum der Lieferung früher auf, wenn der Stapler in einer Schicht (8 Stunden
pro Tag) betrieben wurde. Mit einer maximalen Dauerbetriebszeit von S2max - nicht mehr als 60 Minuten und in S3 = 15% = Max-Modus
(1,5 Betriebsminuten - 8,5 Minuten Pause). Bei intensiverer Nutzung sollte die Garantiezeit oder die Akkulaufzeit proportional verkürzt
werden!
4. Die Garantie ist gültig, wenn Sie die ausgefüllte Garantiekarte, den Servicepass / das Serviceblatt, die Finanzdokumente und den
schriftlichen Garantieanspruch besitzen.
Das Reklamationsformular und die Einreichungsanweisungen werden vom Verkäufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
5. Mit der Garantie wird folgendes nicht bedeckt:
 Die Ersatzteile oder Produkte, die während des Transports, der Montage oder selbstständiger Reparatur infolge nicht regelrechter
Verwendung, Umladung, Verwendung der Ersatzteile, die nicht original sind, Verwendung der nicht vom Hersteller empfohlenen Kraftstoffe
und Schmiermittel, aufgrund von Nichtbeachtung der Anforderungen oder falscher Interpretation der Bedienungsanleitung (Anweisungen),
die zur Außerbetriebssetzung der anlagen bringen könnten, beschädigt wurden sowie wenn die Einstellung geändert wurde, auch das
Produkt nicht zweckgemäß verwendet wurde.
 Geringe Abweichungen, die sich nicht auf die Qualität, Eigenschaften oder Leistung des Flurförderzeugs oder seiner Komponenten
auswirken (z. B. geringe Geräuschentwicklung, Knarren oder Vibrationen, die den normalen Betrieb der Einheiten und Systeme des
Flurförderzeugs kennzeichnen), geringfügig (ohne Auswirkungen auf den normalen Verbrauch) ) Versickern von Ölen, Prozessflüssigkeiten
oder Fetten durch Dichtungen.
 Schäden, die auf unvollständige oder unangemessene Wartung zurückzuführen sind, z. B. die Nichtbeachtung der täglichen oder
regelmäßigen Inspektion und Wartung, ein wichtiger Zeitraum zwischen geplanten Wartungsarbeiten (mehr als 200 Stunden).
Die
Garantie
deckt
6. Das Hubmittel, das für Garantiereparaturen / geplante Wartungsarbeiten übergeben wurde, muss sauber und in gutem Zustand sein.
7. Die Zeitfrist für die Garantiereparatur wird mit der Schadenstufe des Erzeugnisses bestimmt.
8. Der Händler ist verantwortlich gemäß Bedingungen vorliegender Garantiepflichten nur im Betrag, der vom Käufer für dieses
Erzeugnis bezahlt wurde.
9. Der Eigentümer des Produkts liefert es auf eigene Kosten an die Adresse der Garantiereparatur und zurück.
Die Gewährleistungsansprüche können ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn die Störung, in der der Anspruch geltend
gemacht wird, in direktem Zusammenhang mit einem der folgenden Umstände steht:
1. Bei Abwesenheit / Verlust der Garantiekarte, des Wartungsblatts und der Finanzdokumente oder bei der Nichtübereinstimmung
oder Fehlen von Seriennummern und Ausrüstungsmodellen.
2. Verstoß gegen die in der Bedienungsanleitung angegebenen Regeln und Betriebsbedingungen, einschließlich:
- in einem Temperaturbereich, der nicht dem vom Hersteller angegebenen entspricht (von -10°C bis +45°C, sofern der
Mechanismus nicht speziell für andere Bedingungen vorbereitet wurde);
- in einer ätzenden Atmosphäre;
- auf Beschichtungen, die nicht den Standards dieser Technik entsprechen;
- auf Oberflächen mit den Höhenunterschieden, die über den vorgesehenen liegen;
- während des Betriebs mit Überlastungen, die die in der Bedienungsanleitung (Anleitung) angegebene Größe und Zeit
überschreiten.
3. Überhitzung des Staplers während des Betriebs: Die Garantie gilt nicht für die Bauteile, Komponenten und Baugruppen, deren
Betriebstemperatur +63°C überschreitet
4. Verstoß gegen die in der Bedienungsanleitung angegebenen Betriebsvorschriften für Akku und Ladegerät, einschließlich:

3. Garantiepflichten.

3.1 Garantiekundendienstbedingungen

keine
Schäden
an
anderen

3.2 Garantieausnahmen

Anlagen
ab,
die
mit
24
diesen
Anlagenzusammenarbeiten.

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