Bedienungsanleitung
CFA Basic
3.1.
Allgemein
Der Umgang mit Kohlendioxidfüllanlagen kann bei unsachgemäßer Bedienung zu
erheblichen Verletzungen und im schlimmsten Fall zum Tode führen.
Deshalb hat der Gesetzgeber insbesondere in Deutschland strenge Regeln und
Vorschriften zum Schutze des menschlichen Lebens erlassen. Im Zuge der
Harmonisierung von Richtlinien und Normen innerhalb der Europäischen Union werden
diese Vorschriften zum Teil in das Europäische Recht übernommen (z.B.
Gerätesicherheitsgesetz, Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung). Soweit
dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, wird bisheriges Länderrecht angewandt.
Daher beachten Sie die jeweiligen Ländervorschriften!
Für den Betrieb von Kohlendioxidfüllanlagen sind in Deutschland unter anderem folgende
Vorschriften zu beachten.
BetriebsSichicherheitsVerordnung ,
Technische Regeln Gase (TRG), besonders 100, 400, 401, 402, 500, 730
UVV Abschnitt 1 (VBG 1), insbesondere §§ 4, 15, 16, 17, 18, 39, 45
UVV Abschnitt 7 (VBG 4), besonders §§ 3, 6
UVV Abschnitt 13.4 (VBG 16), besonders III
UVV Abschnitt 13.5 (VBG 17), besonders VII
Die oben stehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.
!
Hinweis
Der Betrieb der Anlage in Deutschland ist genehmigungspflichtig!
!
Hinweis
Die Bedienungsanleitung muss allen Anwendern des Gerätes zugänglich
gemacht werden.
!
Gefahr
Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage muss immer der Netzstecker
gezogen sein. Zur Bedienung und Wartung darf nur fachkundiges Personal
eingesetzt werden.
3. Sicherheitsvorschriften
Brandschutztechnik Müller GmbH
Kasseler Str. 37 – 39, 34289 Zierenberg
Tel 05606/5182-50, Fax 05606/5182-55
Email: fertigung@brandschutztechnikmueller.de
5