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ChargePoint Wallbox WB1.1LMS Benutzerhandbuch Seite 24

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10. Die behauptete Verletzung der Gewährleistungsverpflichtungen durch den Auftragnehmer
erlischt den Auftraggeber nicht von den sich daraus ergebenden Verpflichtungen aus einem mit
dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag.
Art. XII Haftung
1. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel XI dieser
Bedingungen genannten Gewährleistungsverpflichtungen. Ist der Auftragnehmer nicht innerhalb
einer angemessenen Frist seiner Verpflichtungen aus Art. XI eingehalten wurde, kann der
Auftraggeber in schriftlicher Kündigung eine endgültige, angemessene Frist für die Einhaltung
dieser Pflichten des Auftragnehmers vornehmen. Soweit der Auftragnehmer seinen
Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, kann der Auftraggeber im Auftrag des
Auftragnehmers die notwendigen Reparaturarbeiten selbst durchführen oder von Dritten
ausführen. Soweit Reparaturarbeiten vom Auftraggeber oder von einem Dritten erfolgreich
durchgeführt werden, entbindet der Auftragnehmer durch Rückerstattung der vom Kunden
entstandenen angemessenen Kosten die Haftung für den betreffenden Mangel, sofern diese
Kosten bis zu 15 Prozent des Preises betragen Der Preis des gelieferten Produktes ist.
2. Wird die Reparatur nach Absatz 1 nicht erfolgreich durchgeführt, a) Der Bevollmächtigte hat
Anspruch auf einen Abschlag auf den Preis, der für das gelieferte Produkt im Verhältnis zur
Abschreibung des Produkts vereinbart wurde, sofern dieser Rabatt 15% des für das gelieferte
Produkt vereinbarten Preises nicht übersteigt oder b) ist der Mangel so schwerwiegend, dass
der Auftraggeber erheblich dem Vorteil des Vertrages entzogen ist, kann der Auftragnehmer
den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer auflösen. Der Auftraggeber hat
dann Anspruch auf eine Erstattung des für das gelieferte Produkt gezahlten Preises und für die
Entschädigung für den erlittenen Schaden bis zu einem Höchstbetrag von 15 Prozent des für das
gelieferte Produkt vereinbarten Preises.
3. Sofern keine Absicht oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit der Arbeitnehmer des
Auftragnehmers besteht und vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. VI Absatz 5 und Absatz 1
und Absatz 2 dieses Artikels haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel des gelieferten Produkts
und im Zusammenhang mit der Lieferung, z. B. für Schäden durch überfällige Lieferung und
Nichtlieferung, für daraus resultierende Schäden Haftung für Dritte, Betriebsverletzung,
Folgeschäden und mittelbare Schäden sowie für Schäden aus rechtswidrigen Handlungen oder
Unterlassungen von Arbeitnehmern.
4. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für:
a. Verletzung von Patenten, Lizenzen oder sonstigen Rechten Dritter;
b. Schäden oder Verluste, aus welchen Gründen auch immer, von Rohstoffen, Halbfabrikaten,
Modellen, Werkzeugen und anderen Gegenständen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt
werden.
5. Wenn der Auftragnehmer ohne Inbetriebnahme / Installation bei der Installation Unterstützung
leistet, erfolgt dies auf Gefahr des Auftraggebers.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer in Bezug auf alle Schadensersatzansprüche
Dritter freizustellen oder zu entschädigen.
Art. XIII Höhere Gewalt
"Höhere Gewalt" in diesen Bedingungen bedeutet jeden Umstand, der unabhängig von der Absicht des
Auftragnehmers ist - auch wenn er bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung existiert -, der die
Vereinbarung dauerhaft oder vorübergehend behindert, sowie, soweit es sich nicht um Krieg,
Terrorismus, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Arbeitsausschluss, Transportschwierigkeiten, Feuer und
andere schwere Störungen im Auftrag des Auftragnehmers oder seiner Zulieferer handelt.
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