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Lieferungsbedingungen - ChargePoint Wallbox WB1.1LMS Benutzerhandbuch

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6. Lieferungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Unterzeichnet an der "Handelskammer" am 22. September 2017
Von Chargepoint Europe B.V., Postfach 360, 6900 AJ Zevenaar
Art. I Allgemein
Soweit diese Bedingungen Bestandteil von Angeboten und Vereinbarungen über die
Bereitstellung von Lieferungen und / oder Dienstleistungen durch den Auftragnehmer sind, sind
alle Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien wirksam, soweit sie
nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien verzichtet
wurden. Der Auftragnehmer lehnt ausdrücklich eine Referenz durch den Auftraggeber zu
seinem eigenen Kauf oder anderen Bedingungen ab.
Diese Bedingungen beinhalten:
• Produkt: Geschäft sowie Dienstleistungen wie Wartung, Beratung und Inspektion;
• schriftlich: durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument oder per Brief, Fax
oder E-Mail oder sonstige vereinbarte technische Vereinbarung;
• Auftragnehmer: Die Person, die sich auf diese Bedingungen in seinem Angebot und /
oder Auftragsbestätigung bezieht;
• Auftraggeber: Die Partei, an die das Angebot und / oder die Auftragsbestätigung
gerichtet ist;
• Service: Annahme der Arbeit.
Art. II Präsentation
1. Das Angebot des Auftragnehmers ist unverbindlich.
2. Jedes Angebot beruht auf der Vertragserfüllung des Vertrages unter normalen
Umständen und während der normalen Arbeitszeit.
Art. III. Vereinbarung
1. Wird die Vereinbarung schriftlich vereinbart, so tritt sie am Tag der Unterzeichnung des
Auftrags durch den Auftragnehmer oder am Tag der Zustellung der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft.
2. Werden bei der Auftragsabwicklung bei der Erfüllung des Vertrages über die im Vertrag
genannten Auftrag oder die Auftragsbestätigung oder über oder über die vom
Auftragnehmer gelieferte und / oder vom Auftragnehmer mitgeteilte und / Verträge, die
im Vertrag oder der Abtretung angegeben sind, werden ausdrücklich ausgeführt.
3. Mündliche Verpflichtungen und Vereinbarungen mit Auftragnehmer Mitarbeitern
binden den Auftragnehmer nur insoweit, als sie von ihm schriftlich bestätigt worden
sind.
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