Kabelverschraubungen
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Zur Einführung der Installationsleitungen ist jeder Strahler mit zwei Kabelver-
schraubungen ausgestattet. Der zulässige Leitungsdurchmesser ist den Herstel-
lerangaben zu entnehmen. Dem Strahler liegt die Betriebsanleitung des
Herstellers der Kabel- und Leitungseinführung bei. Werksseitig ist jede dieser
Kabelverschraubungen mit einem Blindstopfen verschlossen. Kabelverschrau-
bungen, in die keine Leitungen eingeführt werden müssen mit dem mitgelieferten
Blindstopfen verschlossen bleiben.
Abbildung 3 Kabelverschraubungen für die Installation
Die Kabel- und Leitungseinführungen sind entsprechend Herstellerangabe zu
montieren. Dem Strahler liegt die Betriebsanleitung des Herstellers der Kabel-
und Leitungseinführung bei.
02.12.2014
7179763200 / Index 00 / DCN 21433