Zulässige Anbaulagen
Die Installation des Strahlers ist grundsätzlich nur an Orten zulässig, an denen
der Einfluss von zusätzlichen Wärme- oder Kältequellen auszuschließen ist. Die
Montage ist ausschließlich in solchen Lagen zulässig, in denen die einzelnen
Module wie in Abbildung 1 dargestellt ausgerichtet sind.
Abbildung 1 Zulässige Anbaulagen
Befestigung
Die vibrationsfeste Montage des Strahlers muss mit zwei Bolzen M12 erfolgen.
Dabei ist unter die Mutter bzw. unter den Schraubenkopf eine Unterlegscheibe
ISO 7093 – 12 zu montieren.
Abbildung 2 Befestigung
7179763200 / Index 00 / DCN 21433
02.12.2014
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