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AEG FAVORIT 88990 VI Benutzerinformation Seite 46

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Garantie/kundendienst
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen zusätzliche
Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material-
und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen
nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen
Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen
vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht
wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen,
die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser
ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage
ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten,
Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät
innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung.
Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns getragen. Über die
Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht
eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort,
sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte
Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.

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