Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wandgehäuse (Zubehör) Für Wago-Gateway; Best.-Nr. Zk04917; Anhang; Anhang 10.1 Vorschriften / Richtlinien - Viessmann VITODENS 200-W Typ B2HF Planungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für VITODENS 200-W Typ B2HF:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Regelung
(Fortsetzung)
9.4 Wandgehäuse (Zubehör) für WAGO-Gateway

Best.-Nr. ZK04917

Anhang

10.1 Vorschriften / Richtlinien

Vorschriften und Richtlinien

Wir, die Viessmann Werke GmbH & Co. KG zeigen an, dass die
Gas-Brennwertkessel Vitodens nach den derzeitig geltenden Richtli-
nien/ Verordnungen, Normen und techn. Regeln geprüft und zuge-
lassen sind.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instand-
haltung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausge-
führt werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
Herstellererklärungen
Herstellererklärungen für die Beantragung von BAFA-/ KfW-Förder-
mitteln und EnEV-Produktkennwerte sind unter
www.viessmann.com abrufbar.
VITODENS
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie
Funktion zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Lan-
desrecht veranlasst.
10
VIESMANN
143

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis