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Viessmann VITODENS 200-W Typ B2HF Planungsanleitung Seite 122

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Planungshinweise
Die Wärmeerzeuger sind gemäß EN 12828 gegen Wassermangel
gesichert.
Sicherheitsventil
8
Im Vitodens ist ein Sicherheitsventil nach TRD 721 integriert (Öff-
nungsdruck 3 bar (0,3 MPa)).
Die Ausblaseleitung ist nach EN 12828 in einen Ablauftrichter zu
führen (Ablauftrichter-Set als Zubehör lieferbar). Im Ablauftrichter ist
ein Siphon als Geruchsverschluss integriert.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden, falls sichergestellt ist,
dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten
kann.
Viessmann Brennwertgeräte sind mit einer Wassermangelsicherung
(Trockengehschutz) ausgerüstet. Durch Prüfungen ist nachgewie-
sen, dass bei eventuell auftretendem Wassermangel infolge
Leckage an der Heizungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb
eine Abschaltung des Brenners ohne zusätzliche Maßnahmen
erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des Heizkessels und
der Abgasanlage eintritt.
Wasserbeschaffenheit/Frostschutz
Füll- und Ergänzungswasser
Die Beschaffenheit des Füll- und Ergänzungswassers ist einer der
wesentlichen Faktoren für die Vermeidung von Schäden durch Abla-
gerungen oder Korrosion in der Heizungsanlage.
Um Anlagenschäden zu vermeiden, müssen bereits bei der Planung
die europäischen Normen und die nationalen Richtlinien für Füll- und
Ergänzungswasser beachtet werden, z. B. VDI 2035.
■ Regelmäßige Kontrollen von Aussehen, Wasserhärte, Leitfähigkeit
und pH-Wert des Heizwassers während des Betriebs führen zu
einer höheren Betriebssicherheit und Anlageneffizienz. Diese
Eigenschaften müssen auch für das Ergänzungswasser beachtet
werden. Die nachgefüllte Menge und die Eigenschaften des
Ergänzungswassers sind gemäß VDI 2035 immer im Anlagenbuch
oder in den Wartungsprotokollen zu dokumentieren.
■ Die Basis für die Befüllung der Heizungsanlage ist Leitungswasser
in Trinkwasserqualität. Für die Nutzung als Heizwasser reicht es
normalerweise aus, das Leitungswasser zu enthärten. Die
VDI 2035 gibt die max. empfohlenen Konzentrationen an Erdalka-
lien (Härtebildnern) vor, abhängig von der Heizleistung und vom
spezifischen Anlagenvolumen (Verhältnis von Heizleistung der
Wärmeerzeuger zur Heizwassermenge der Anlage): Siehe fol-
gende Tabelle.
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers gemäß VDI 2035
Gesamtheizleistung Wär-
meerzeuger
≤ 50 kW
> 50 bis ≤ 200 kW
> 200 bis ≤ 600 kW
> 600 kW
*16
Bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern mit mehreren unterschiedlichen spezifischen Wasserinhalten ist jeweils der kleinste spezifi-
sche Wasserinhalt maßgebend.
*17
Zur Berechnung des spezifischen Anlagenvolumens ist bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern die kleinste Einzelheizleistung einzu-
setzen.
VIESMANN
122
(Fortsetzung)
Spezifischer Wasserinhalt des
*16
Wärmeerzeugers
≥ 0,3 l/kW
< 0,3 l/kW
■ Wir empfehlen, das Füll- und Ergänzungswasser grundsätzlich zu
enthärten, da die Wasserhärte durch Mischung aus verschiedenen
Bezugsquellen variieren kann und die Angaben der Wasserversor-
ger nur Durchschnittswerte sind. Die Angaben der Wasserversor-
ger sind für die Anlagenplanung nicht ausreichend. Zusätzlich
muss berücksichtigt werden, dass innerhalb der Lebensdauer der
Anlage eine Menge Ergänzungswasser in die Anlage gelangt, die
bei der Planung (besonders bei Heizkreisen im Bestand) nicht
genau vorausgesagt werden kann.
■ Sofern keine Bauteile aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
eingebaut sind, muss das Heizwasser in Anlagen mit Viessmann
Wärmeerzeugern nicht vollständig entsalzt werden.
■ Der Einsatz von Glykolen ohne ausreichende Inhibierung und Puf-
ferung als Frostschutzmittel ist nicht erlaubt. Die Eignung eines
Frostschutzmittels oder anderer chemischer Zusätze ist vom Her-
steller nachzuweisen. Chemische Zusätze im Heizwasser erfor-
dern einen höheren Überwachungs- und Wartungsaufwand. Her-
stellerangaben beachten. Für Schäden und Betriebsstörungen, die
aufgrund ungeeigneter oder falsch dosierter Zusätze oder durch
Wartungsmängel entstehen, übernimmt Viessmann keine Haftung.
■ Chemische Wasserbehandlungen dürfen nur durch entsprechend
qualifizierte Fachunternehmen geplant und durchgeführt werden.
Spezifisches Anlagenvolumen
≤ 20 l/kW
> 20 bis ≤ 40 l/kW
Keine
3
≤ 3,0 mol/m
≤ 1,5 mol/m
(16,8 °dH)
≤ 2,0 mol/m
3
≤ 1,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤ 1,5 mol/m
3
(8,4 °dH)
3
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
*17
> 40 l/kW
3
≤ 3,0 mol/m
≤ 0,05 mol/m
(16,8 °dH)
(0,3 °dH)
3
(8,4 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
3
(5,6 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
3
≤ 0,05 mol/m
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
VITODENS
3
3
3
3
3

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