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Lexmark 301 Benutzerhandbuch Seite 144

S500 serie
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einmaligen Verwendung endet die Lizenz zur Verwendung der Tintenpatrone. Die verwendete Patrone darf nur an
Lexmark zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffüllen zurückgegeben werden. Beim Erwerb einer anderen
Patrone, die den oben angeführten Bestimmungen unterliegt, stimme ich diesen Bestimmungen auch für diese Patrone
zu. Wenn Sie den Bedingungen dieser Lizenz/dieses Vertrags zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie
das Produkt in der Originalverpackung an den Händler zurück, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Eine
Ersatzpatrone kann ohne diese Bedingungen erworben werden unter www.lexmark.com.
LEXMARK SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen
(entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine
besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark oder seinen Zulieferern
besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der
Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und
Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische
Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt vertrieben
oder zur Verwendung mit dem Produkt.
1
ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DIE SOFTWARE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B.
Diskette oder CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler
Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und
beginnt am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte
Garantie gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten
Lexmark-Händler oder -Lieferanten gekauft wurden. Lexmark ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der
Datenträger nicht mit den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.
2
AUSSCHLUSS UND EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIEN. SOFERN NICHT IN DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG ANDERS AUFGEFÜHRT UND IM VOM GÜLTIGEN GESETZ ZUGELASSENEN
RAHMEN STELLEN LEXMARK UND SEINE HÄNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN FORM
OHNE MANGELGEWÄHR UND AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPROGRAMM). LEXMARK KANN
IM GESETZLICHEN RAHMEN KEINE KOMPONENTE DER IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSSCHLIESSEN. DAHER BESCHRÄNKT LEXMARK DIE DAUER
DERARTIGER GARANTIEN AUF DEN 90-TÄGIGEN ZEITRAUM DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR
SOFTWARE. Diese Vereinbarung muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden,
da diese sich von Zeit zu Zeit ändern können. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen
oder bürden Lexmark Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder geändert werden können. Falls derartige
Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit soweit möglich jegliche Haftung für Verstöße gegen diese
Vorschriften auf eine der folgenden Optionen: Bereitstellen von Ersatz des Softwareprogramms oder Erstattung
des für das Softwareprogramm bezahlten Preises.
Das Softwareprogramm enthält möglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder
Internetwebseiten, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zu Lexmark
stehen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Lexmark nicht verantwortlich ist für die Art des Hostings, der Leistung,
des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen und/oder Internetwebseiten.
3
ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT VON LEXMARK UNTER DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS HÖCHSTENS
AUF DEN FÜR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FÜNF US-DOLLAR (ODER DER ENTSPRECHENDE
WERT IN EINER LANDESWÄHRUNG) BESCHRÄNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN LEXMARK IM FALLE EINER
STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG BESCHRÄNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN
DIESER BETRÄGE ZURÜCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES BETRAGS WIRD LEXMARK VON JEGLICHER WEITEREN
VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN UND ENTLASTET.
Hinweise
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