schwarz / black
Sicherheitshinweise
Nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss ein Fahrrad mit
zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen
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einer deutlich hörbaren Glocke
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einem Frontscheinwerfer
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einer Schlussleuchte
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Speichenrefl ektoren bzw. refl ektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder Bereifung
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Pedalrefl ektoren
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Frontstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert)
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zwei Refl ektoren (davon ein Großfl ächen-Z-Refl ektor)
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ausgerüstet sein.
Laut StVZO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird!
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Klapprad_Neutral_2012.indd 4
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