Pegasus_Bosch_D_Okt_2014_ZEG 30.10.14 09:57 Seite 28
4.9 Sorgfaltspflicht des Fahrers
Der Fahrer muss sich vor der ersten Fahrt mit dem Fahrrad vertraut
machen und einweisen lassen. Er muss angemessene Kleidung tragen,
dazu gehört auch ein geeigneter Schutzhelm.
Im Falle der Weitergabe des Fahrrads an einen weiteren Fahrer über
nimmt der vom Betreiber eingesetzte Fahrer wesentliche Pflichten des
Betreibers gegenüber dem weiteren Fahrer.
Diese Betriebsanleitung ist zu verstehen und zu beachten, insbeson
dere die Teile Bestimmungsgemäße Verwendung und Betrieb. Fragen
sind mit dem Betreiber oder dem ZEGFachhändler zu klären.
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Die geltende Gesetzeslage zur Teilnahme am Straßenver
kehr oder zur sonstigen Verwendung von elektromotorisch
angetriebenen Fahrrädern muss beachtet werden.