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Garantiebedingungen; Gewährleistungsbedingungen - RIKA Corso Bedienungsanleitung

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12. GARANTIEBEDINGUNGEN

Wir empfehlen Ihnen die Inbetriebnahme durch einen RIKA-
zertifizierten Techniker durchführen zu lassen. Ihr Ofen wird
somit automatisch bei uns registriert und die RIKA-Garantie
aktiviert.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für das europäische
Festland. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte
Bedingungen des Importeurs im jeweiligen Land. Im
Zweifelsfall
sowie
bei
Übersetzungen gilt immer die deutsche Fassung als allein
Gültige.
Bei Pelletöfen bis 10.000 kg verbrauchte Pellets, maximal aber 5 Jahre.
Bei Pelletöfen bis 6000 kg verbrauchte Pellets, maximal aber 3 Jahre.
Dies betrifft ausschließlich Defekte an Material und
Verarbeitung
sowie
die
Arbeits- und Wegzeiten werden durch die Herstellergarantie
nicht abgegolten.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist:
Es dürfen ausschließlich vom Hersteller gelieferte
Originalteile verwendet werden.
Sachgemäße
Installation
jeweils zum Zeitpunkt des Kaufdatums aktuellen
Bedienungsanleitung
Der Ofenanschluss muss durch einen für derartige Öfen
ausgewiesenen Fachmann erfolgen.
Die
Inbetriebnahme
zertifizierten Techniker.
Die Ofenregistrierung bei RIKA erfolgt durch den RIKA-
Fachhändler/Importeur
- im RIKA Service Portal
- innerhalb 3 Wochen nach Inbetriebnahme
- das Inbetriebnahme Protokoll muss bei der
Registrierung hochgeladen werden.
13. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Hierfür sind die jeweiligen AGBs bzw. die Gewährleistungsbestimmungen des RIKA Fachhändlers zu beachten.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind:
1.
Verschleißteile (normale Abnutzung, die nicht auf einem Mangel beruht)
2.
feuerberührte
Teile
(z.B. Schamotte), Keramiken, Zündelemente, Sensoren, Brennraumfühler und Temperaturwächter
3.
Lack, Oberflächenbeschichtungen (z.B. Griffe, Blenden)
4.
Dichtungen
5.
Natursteine, Thermosteine etc.
fehlenden
oder
fehlerhaften
RIKA GARANTIE
auf den geschweißten Ofenkorpus.
auf die gesamte Elektrik und Elektronik.
auf die RIKATRONIC3 und RIKATRONIC4.
kostenlose
Ersatzteillieferung.
des
Ofens
laut
erfolgt
durch
einen
wie
Glas,
Brennmulden,
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der
Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim RIKA
Fach- bzw. Vertragshändler schriftlich geltend zu machen.
Hierbei sind folgende Dokumente vorzulegen:
Schriftlicher Reklamationsgrund
Rechnung
Inbetriebnahme-Protokoll
Modellname und Seriennummer
5 JAHRE
3 JAHRE
3 JAHRE
Bei Nichtbeachtung der genannten Punkte erlischt der
Garantieanspruch!
Alle etwaigen Kosten, die dem Hersteller durch eine
ungerechtfertigte
werden
dem
ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Herstellervorschriften zum Betrieb
der
des Gerätes entstehen oder verursacht werden wie
Überhitzung, Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
unsachgemäßer Eingriff am Gerät oder der Abgasleitung,
ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter bzw. ungenügender
oder
zu
starker
RIKA-
durchgeführte oder mangelhafte Wartung bzw. Reinigung,
Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen
Vorschriften, unsachgemäße Bedienung vom Betreiber oder
Dritten, Transport- und Handlingsschäden.
VON DER GARANTIE BLEIBEN GESETZLICHE
GEWÄHRLEISTUNGS-BESTIMMUNGEN UNBERÜHRT!
Roste,
Zugplatten,
Garantieinanspruchnahme
Anspruchnehmer
rückbelastet.
Kaminzug,
Kondenswasser,
Umlenkplatten,
Feuerraumauskleidungen
entstehen,
Ebenso
nicht
gültig ab 01.01.2020

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