11 REGELMÄSSIGE KONTROLLEN UND INBETRIEBNAHME VON DRUCKGERÄTEN
Die Geräte gehören zur Kategorie III und IV der durch die EG-Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU (PED) festgelegten
Klassifizierung. Für Geräte, die dieser Kategorie angehören, sehen einige örtliche Vorschriften regelmäßige Kontrollen
seitens eines zugelassenen Prüfers vor. Prüfen Sie bitte die örtliche Gesetzeslage.
12 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Das Gerät besteht aus metallischen, elektronischen und Kunststoffbauteilen. Alle diese Komponenten müssen in
Übereinstimmung mit örtlichen Entsorgungsvorschriften und in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen zur
Umsetzung der Richtlinie 2012/19 EU (RAEE) entsorgt werden.
Bleibatterien sind zu sammeln und den entsprechenden Müllsammelstellen zuzuführen.
Vermeiden Sie das Entweichen von Kühlgasen in die Umgebung, indem Sie geeignete Druckbehälter und Werkzeuge zum
Umfüllen der Flüssigkeiten unter Druck verwenden. Dieser Vorgang muss von kompetentem Personal in Kälteanlagen und
in Übereinstimmung mit den im Installationsland geltenden Gesetzen durchgeführt werden.
13 DAUER
Die Nutzungsdauer dieses Gerätes beträgt 10 (zehn) Jahre.
Nach diesem Zeitraum empfiehlt der Hersteller, die gesamte Kontrolle und vor allem die Überprüfung der Unversehrtheit
der unter Druck stehenden Kühlkreisläufe durchzuführen, wie dies in einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft
vorgeschrieben ist.
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