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Sicherheitshinweise und Symbolerklärung
1.1
Symbolerklärung
Warnhinweise
Warnhinweise im Text werden mit einem Warndreieck
gekennzeichnet.
Zusätzlich kennzeichnen Signalwörter die Art und
Schwere der Folgen, falls die Maßnahmen zur Abwen-
dung der Gefahr nicht befolgt werden.
Folgende Signalwörter sind definiert und können im vorliegenden Doku-
ment verwendet sein:
• HINWEIS bedeutet, dass Sachschäden auftreten können.
• VORSICHT bedeutet, dass leichte bis mittelschwere Personenschä-
den auftreten können.
• WARNUNG bedeutet, dass schwere bis lebensgefährliche Perso-
nenschäden auftreten können.
• GEFAHR bedeutet, dass schwere bis lebensgefährliche Personen-
schäden auftreten werden.
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen ohne Gefahren für Menschen
oder Sachen werden mit dem nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet.
Weitere Symbole
Symbol
Bedeutung
▶
Handlungsschritt
Querverweis auf eine andere Stelle im Dokument
•
Aufzählung/Listeneintrag
–
Aufzählung/Listeneintrag (2. Ebene)
Tab. 1
1.2
Sicherheitshinweise
Nur wenn diese Installationsanleitung eingehalten wird, ist die einwand-
freie Funktion gewährleistet. Änderungen vorbehalten. Der Einbau muss
von einem zugelassenen Installateur erfolgen. Beachten Sie bei der Mon-
tage des Gerätes die entsprechende Installationsanleitung.
Gefahr bei Abgasgeruch
▶ Gerät ausschalten.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Zugelassenen Heizungsfachbetrieb benachrichtigen.
Aufstellung, Umbau
▶ Gerät nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb aufstellen oder um-
bauen lassen.
▶ Abgasführende Teile nicht ändern.
6720821969 (2017/09)
Sicherheitshinweise und Symbolerklärung
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Verwendung
2.1
Allgemeines
Informieren Sie sich vor Einbau des Heizgeräts und der Abgasführung
bei der zuständigen Baubehörde und beim Bezirks-Schornsteinfeger-
meister, ob Einwände bestehen.
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung. Aus diesem Grund
dürfen nur Original-Abgaszubehöre verwendet werden.
Die Oberflächentemperatur am Verbrennungsluftrohr liegt unter 85 °C.
Nach TRGI bzw. TRF sind keine Mindestabstände zu brennbaren Bau-
stoffen erforderlich. Die Vorschriften (LBO, FeuVO) der einzelnen
Bundesländer können hiervon abweichen und Mindestabstände zu
brennbaren Baustoffen vorschreiben.
Die zulässige maximale Verbrennungsluft-/Abgasrohrlänge ist abhängig
vom Gas-Brennwertgerät und der Anzahl der Umlenkungen im Verbren-
nungsluft-/Abgasrohr. Hinweise zur Berechnung können Sie Kapitel 4 ab
Seite 7 entnehmen.
2.2
Gas-Brennwertgeräte
Gas-Brennwertgerät
GB102S - 16
GB102S - 30
Tab. 2
Die genannten Geräte sind entsprechend der EG-Gasgeräterichtlinien
(2009/142/EG, 92/42/EWG, 2006/95/EG, 2004/108/EG) und
EN677 geprüft und zugelassen.
2.3
Kombination mit Abgaszubehören
Für die Abgasführung der Gas-Brennwertgerät können folgende Abgas-
zubehöre verwendet werden:
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 60/100 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 80/125 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 80 mm
Die Abgaszubehör-Bezeichnungen sowie die Bestellnummern der Origi-
nal Abgaszubehöre sind in der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Prod.-ID-Nr.
CE-0085BR0454
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