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Holz Nachlegen; Heizen In Der Übergangszeit; Offener Betrieb; Heizen Mit Keramischem Zug (Nachheizfläche) - Austroflamm 45 serie Benutzerhandbuch

Kamineinsätze
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Inhaltsverzeichnis

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12.

Holz nachlegen

 Tür langsam öffnen, so entstehen keine Verwirbelungen, die Rauchgase austreten lassen. Der richtige
Zeitpunkt zum Nachlegen ist gekommen, wenn der Brennstoff fast bis zur Glutphase niedergebrannt ist.
 Drosselklappe, sofern vorhanden, ganz öffnen.
 Holz nachlegen.
 Türe verschließen.
 Drosselklappe, sofern vorhanden, wieder bis zu 2/3 schließen.
13.
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d.h. bei höheren Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg zu
Störungen des Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase nicht vollständig abgezogen werden. Die
Feuerstätte ist dann mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen und bei größerer Stellung des
Luftschiebers/-regler so zu betreiben, dass der vorhandene Brennstoff schneller (mit Flammenentwicklung)
abbrennt und dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett,
sollte die Asche öfter entnommen werden.
14.

Offener Betrieb

Ein offener Betrieb ist nicht zulässig. Schlechtere Verbrennung, Rauchentwicklung, Brandgefahr!
15.
Heizen mit keramischem Zug (Nachheizfläche)
Ist Ihre Anlage mit einem keramischen Zug (oder mit einer metallischen Nachheizfläche)
ausgerüstet, so müssen Sie beim Heizbetrieb folgendes beachten:
Die Umlenkung der Heizgase über die Nachheizfläche darf frühestens 15 Minuten nach dem
„Anfeuern" erfolgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es über dem Türrahmen zu
unkontrolliertem Abgasaustritt kommt.
Während des Heizbetriebs über die Nachheizfläche, darf die Feuerraumtür nicht geöffnet
werden (Abgasaustritt).
Zum Holz nachlegen muss zuerst die Umlenkklappe geöffnet werden, erst dann darf die
Feuerraumtür geöffnet werden.
16.

Reinigung

Entfernen Sie regelmäßig und rechtzeitig die Asche aus dem Feuerraum und entleeren Sie die Aschebox
(Zubehör).
Wird der Feuerraum nicht regelmäßig von Asche gereinigt, so besteht die Gefahr, dass sich die
Verbrennungsluftöffnungen verstopfen und das Gerät Schaden leidet.
Die Anlage darf nur im kalten Zustand gereinigt werden.
Der Kamineinsatz und die Heizgaszüge (wenn vorhanden) müssen mind. 1 x pro Jahr oder bei Bedarf
gereinigt werden, um einen wirtschaftlichen und einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Keramische und
metallische Heizgaszüge werden über die dafür vorgesehenen Reinigungsöffnungen gesäubert. Die
notwendigen Arbeiten sollten durch den Ersteller der Anlage oder einen entsprechenden Fachbetrieb
erledigt werden. Es empfiehlt sich hierfür der Abschluss eines Wartungsvertrages.
Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
gereinigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt dieser Auskunft.
Kaminbank und der Bodenbelag sind vor der Scheibenreinigung abzudecken.
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