Instandhaltung
Checkliste für Arbeiten zur Instandhaltung
Maßnahme
Kennzeichnung (Beschriftung der Wärmepumpe)
aH
Falls die Wärmepumpe außer Betrieb gesetzt wurde,
Kennzeichnung mit Datum und Unterschrift sowie mit
folgendem Inhalt gut sichtbar an der Wärmepumpe an-
bringen:
Kältemittel ist brennbar (A2L).
■
Anlage ist außer Betrieb.
■
Kältemittel ist entfernt.
■
Kältemittel und Verdichteröl zurückgewinnen
aJ
Zur sicheren Absaugung von Kältemittel bei einer Re-
paratur oder der Außerbetriebnahme, sind folgende
Punkte zu beachten:
Wenn Kaltemittel in Flaschen gefüllt wird, ist sicher-
■
zustellen, dass nur hierfür geeignete Kältemittelfla-
schen verwendet werden. Es ist sicherzustellen.
dass ausreichend Kältemittelflaschen für die Füll-
menge der Anlage bereitstehen. Alle verwendeten
Kältemittelflaschen müssen für das abzusaugende
Kältemittel bestimmt und entsprechend gekenn-
zeichnet sein (d. h. spezielle Recyclingflaschen für
die Rückgewinnung von Kältemittel).
Die Kältemittelflaschen müssen ein Sicherheitsventil
■
und fest angebrachte Absperrventile enthalten und in
gutem Zustand sein.
Leere Recyclingflaschen sind evakuiert und sollten
■
wenn möglich vor dem Absaugprozess gekühlt wer-
den.
Die Entsorgungsgeräte müssen für die Rückgewin-
■
nung brennbarer Kaltemittel geeignet sein.
Eine Anleitung zu den einzelnen Schritten der Rück-
■
gewinnungsprozedur muss dem Gerät beiliegen.
Zusätzlich muss eine kalibrierte Waage zur Verfü-
gung stehen. Die Schläuche müssen mit leckagefrei-
en Kupplungen ausgestattet sein.
Bevor das Entsorgungsgerät benutzt wird, ist zu
■
überprüfen, dass die Wartungsintervalle eingehalten
wurden und dass zugehörige elektrische Geräte ab-
gedichtet sind, um eine Entzündung im Falle einer
Kältemittelleckage zu vermeiden. Im Zweifel ist der
Hersteller zu Rate zu ziehen.
Das zurückgewonnene Kältemittel ist in einer ord-
■
nungsgemäßen Recyclingflasche an den Lieferanten
zurückzugeben. In Kältemittelflaschen dürfen Kälte-
mittel nicht vermischt werden.
Wenn Kompressoren oder Kompressoröl entsorgt
■
werden sollen, ist sicherzustellen, dass sie mit aus-
reichenden Unterdruck evakuiert wurden. Dieser
Vorgang darf nur durch eine elektrische Beheizung
des Kompressorgehäuses beschleunigt werden.
58
(Fortsetzung)
Erledigt
Bemerkung
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