1‐6
Sicherheitshinweise
Sicherheitsschilder
Position
P/N
244 664
P/N 213866B
(Forts.)
Benennung
11. Die Luftgeschwindigkeit durch alle Kabinenöffnungen
muss den örtlichen Vorschriften entsprechen und das
Pulver in der Kabine halten. Wenn Pulver die Kabine
verläßt, die Anlage außer Betrieb nehmen und den
Fehler beheben.
12. Pulver kann giftig oder ein staubähnlicher Gefahrenfaktor
sein. Siehe Sicherheitsdatenblätter. Bedienpersonal, das
bei Betrieb, Wartung oder Reinigung dem Staub
ausgesetzt ist, muss entsprechende Schutzausrüstung
tragen.
13. Keine Druckluft oder organische Lösemittel verwenden,
um Pulver von Haut oder Kleidung zu entfernen. Wasser
und Seife verwenden. Hände vor dem Essen oder
Rauchen waschen.
14. Pistolen, Behälter, Kabinen usw. können mit Druckluft bei
1,7 bar gereinigt werden.
Betriebsanleitung 37‐34
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