Technisches Handbuch
Zentrale RZ-24
2e) Periodische
Über wachung
2f) Lebensdauer
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Allgemeine Vorschriften Feststellanlagen - Forts.
Die Feststellanlage muß vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten
und monatlich oder vierteljährlich (Bestimmungen der allgemeinen
Bauartgenehmigung beachten) auf ihre einwandfreie Funktion überprüft
werden. Diese Funktionsprüfung kann durch jeden Eingewiesenen nach
den Prüfvorgaben erfolgen.
Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung
auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte
sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Diese
jährliche Prüfung/Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer
dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Diese Prüfungen und deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch zu ver-
merken.
DICTATOR Rauch- und Wärmemelder sind nach spätestens 8 Jahren
Betriebszeit zu ersetzen, um die volle Funktionalität der Feststellanlage
weiter sicherzustellen. Für Deutschland wird die Austauschpflicht von
Brandmeldern in Feststellanlagen durch die DIN 14677 geregelt.
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