7a) Schritte zur
Inbetriebnahme
7b) Funktionsprüfung,
Abnahme
Abb. 18
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7. Inbetriebnahme der Feststellanlage
- Nach dem Anschluß aller Komponenten in der Zentrale RZ-24 den
Deckel der RZ-24 wieder schließen und mit den 4 Schrauben sichern.
- Spannungsversorgung einschalten
Bei richtigem Anschluß =>
die Hupe im Gehäuse ertönt,
die rote LED (1) am Gehäuse leuchtet
- Mit Taste RESET (2) auf dem Ge-
häusedeckel die Brandmeldeschleife
zurücksetzen. Die Hupe geht aus.
Die Anlage ist jetzt betriebsbe-
reit.
Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktion und
vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Diese Abnahmeprüfung darf nur von entsprechend ausgebildeten und
autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Umfang der Abnahmeprüfung
- Überprüfen, ob alle eingebauten Geräte in der Zulassung der RZ-24
enthalten sind.
- Überprüfung, ob die Kennzeichnung der eingebauten Geräte mit der
angegebenen Kennzeichnung in der bauaufsichtlichen Zulassung
übereinstimmt.
- Überprüfung des Zusammenwirkens aller Geräte: Auslösung sowohl
durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundelie-
genden Brandkenngröße (z.B. bei Rauchmeldern durch Aerosol) als
auch von Hand (Betätigen der Handauslösetaster an der Zentrale und
der am Tor montierten).
- Überprüfung, ob der Abschluß auch bei Ausfall der Feststellanlage (z.B.
Stromausfall oder Ausfall eines Melders, zu simulieren durch Entfernen
eines Melders und Unterbrechung der 230V-Versorgung der Zentrale
RZ-24) zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird.
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer
Nähe des Abschlusses an der Wand ein vom Hersteller der Feststellan-
lage zu lieferndes Schild in der Größe von 105 mm x 52 mm dauerhaft
anzubringen, mit der Aufschrift
Firmenzeichen
Technisches Handbuch
Feststellanlage
BaG-Nr. Z-6.500–2443
Abnahme durch
Monat/Jahr
Zentrale RZ-24
(2)
(3)
(1)
Abb. 17
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