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Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Persönliche Schutzausrüstung; Personalqualifikation - Lutz-Jesco EASYCHLORMIX Betriebsanleitung

Chc dosierstation
Inhaltsverzeichnis

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CHC Dosierstation EASYCHLORMIX
2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefähr-
dung für Personen als auch für Umwelt und Geräte zur Folge haben.
Im Einzelnen kann dies konkret bedeuten:
Versagen wichtiger Funktionen von Dosierpumpe und Anlage,
n
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhal-
n
tung,
Gefährdung von Personen durch gefährliche Dosiermedien,
n
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Stoffen.
n

2.3 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Neben den in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Hinweisen zur Si-
cherheit gelten weitere Sicherheitsbestimmungen, die Sie beachten
müssen:
Unfallverhütungsvorschriften,
n
Sicherheits- und Betriebsbestimmungen,
n
Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen,
n
Normen und Gesetze.
n
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Je nach Gefährlichkeit des Dosiermediums und Art der durchzuführenden
Arbeiten muss entsprechende Schutzausrüstung getragen werden. Infor-
mationen, welche Schutzausrüstung erforderlich ist, finden Sie in Unfall-
verhütungsvorschriften und den Sicherheitsdatenblättern der Dosierme-
dien.
Sie benötigen mindestens die folgende Schutzausrüstung:
Benötigte Schutzausrüstung
Tab. 3: Benötigte Schutzausrüstung
Tragen Sie die Schutzausrüstung bei den folgenden Tätigkeiten:
Inbetriebnahme,
n
Arbeiten an der Dosierpumpe im Betrieb,
n
Außerbetriebnahme,
n
Wartungsarbeiten,
n
Entsorgung.
n
© Lutz-Jesco GmbH 2018
Technische Änderungen vorbehalten
180710
Schutzbrille
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
BA-65100-01-V02

2.5 Personalqualifikation

Alle Arbeiten an oder mit der Dosierstation setzen spezielle Kenntnisse
und Fähigkeiten des Personals voraus.
Jeder, der an der Dosierstation arbeitet, muss die folgenden Vorausset-
zungen erfüllen:
Persönlich geeignet für die jeweilige Tätigkeit,
n
Hinreichend qualifiziert für die jeweilige Tätigkeit,
n
Eingewiesen in die Handhabung der Dosierstation,
n
Vertraut mit den Sicherheitseinrichtungen und deren Funktionsweise,
n
Vertraut mit dieser Betriebsanleitung, speziell mit Sicherheitshinwei-
n
sen und mit den Abschnitten, die für die Tätigkeit relevant sind,
Vertraut mit grundlegenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Un-
n
fallverhütung.
Grundsätzlich müssen alle Personen eine der folgenden Mindestqualifi-
kationen aufweisen:
Ausgebildet zur Fachkraft, um selbstständig Arbeiten an der Dosier-
n
station durchzuführen,
Hinreichende Unterweisung, um unter Aufsicht und Anleitung einer
n
ausgebildeten Fachkraft Arbeiten an der Dosierstation durchzuführen.
In dieser Betriebsanleitung wird zwischen den folgenden Benutzergrup-
pen unterschieden:
2.5.1 Befähigte Person
Eine befähigte Person ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnis-
se und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der
Lage, die ihr übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.

2.5.2 Unterwiesene Person

Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei un-
sachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Qualifikation
des Personals Voraussetzung für die entsprechenden Tätigkeiten ist. Nur
Personen, die über die entsprechende Qualifikation verfügen, dürfen die-
se Tätigkeiten durchführen!
Qualifikation
Befähigte Person
Montieren
n
Hydraulik installieren
n
Elektrik installieren
n
In Betrieb nehmen
n
Außer Betrieb nehmen
n
Warten
n
Reparieren
n
Entsorgen
n
Störungen beheben
n
Unterwiesene Person
Lagern
n
Transportieren
n
Bedienen
n
Außer Betrieb nehmen
n
Warten
n
Störungen beheben
n
Tab. 4: Personalqualifikation
Betriebsanleitung
Tätigkeiten
Sicherheit
7
Personalqualifikation

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