7 Transport, Lagerung und Entsorgung
7.1 Transport
Die mitgelieferten Lithium-Ionen-Akkus
entsprechen den Anforderungen des
Gefahrgutrechts.
•
Beachten Sie sämtliche geltende nationale
Vorschriften.
•
Beachten Sie für den gewerblichen
Transport, darunter durch Dritte oder
Speditionen, die gesonderten
Anforderungen auf Verpackung und
Etiketten.
7.2 Lagerung
•
Laden Sie das Gerät vollständig auf. Siehe
So laden Sie den Akku auf Seite 41 .
•
Schalten Sie das Gerät aus. Siehe
Ausschalten des Geräts auf Seite 39 .
•
Reinigen Sie das Gerät. Siehe
Geräts auf Seite 42 .
•
Bewahren Sie das Gerät an einem
trockenen, frostfreien Platz auf.
•
Bewahren Sie das Gerät mit allen Rädern
auf ebenem Untergrund stehend auf, oder
verwenden Sie eine Wandhalterung.
•
Wenn Sie die Ladestation in Innenräumen
aufbewahren, trennen und entfernen Sie das
Netzteil und alle Anschlussklemmen von der
Ladestation. Stecken Sie das Ende jeder
Kabel-Anschlussklemme in einen
Schutzbehälter.
Hinweis: Wenn Sie die Ladestation im
Freien aufbewahren, trennen Sie nicht das
Netzteil und die Anschlussklemmen.
•
Kontaktieren Sie den Husqvarna
Vertriebsmitarbeiter, wenn Sie erfahren
möchten, welches Zubehör es für Ihr Gerät
gibt.
7.3 Entsorgung
•
Befolgen Sie die örtlichen
Recyclinganforderungen und geltenden
Vorschriften.
•
Informationen zum Entfernen der Batterie
So entfernen Sie den Akku
finden Sie unter
auf Seite 60 .
60 - Transport, Lagerung und
Entsorgung
7.3.1 So entfernen Sie den Akku
1.
Entfernen Sie die obere Abdeckung und das
Gehäuse des Geräts. Siehe
Klingenteller auf Seite 42
2.
Entfernen Sie die 14 Schrauben mit einem
Torx 20-Schlüssel.
Reinigen des
3.
Heben Sie das Oberteil des Chassis an der
Hinterkante an.
4.
Trennen Sie das Kabel von der
Hauptleiterplatte.
5.
Entfernen Sie das Oberteil des Chassis.
6.
Entfernen Sie die Schraube, mit denen der
Akku befestigt ist, mit einem Torx 20-
Schlüssel.
ACHTUNG: Entfernen Sie den Akku
nur, wenn Sie das Gerät entsorgen.
Wenn Sie das Garantiesiegel
entfernen, erlischt die Husqvarna-
Gewährleistung.
Chassis und
1462 - 002 - 10.03.2020