ANFORDERUNGEN AN DIE KÄLTEMITTELSPÜLUNG
HINWEIS: Länder- und lokale Vorschriften für die Entfernung und
Verarbeitung dieses Kältemittels haben immer Vorrang vor diesen
Verfahren.
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Vergewissern Sie sich mindestens 10 Fuß (3 m) vom Gebäude
entfernt, dass die Windrichtung das Kältemittel nicht in das
Gebäude führt
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Überprüfen Sie, dass das Kältemittel nicht durch
Lüftungsöffnungen in das Gebäude gelangt
•
Nicht benötigte Kohlenwasserstoff-Kältemittel können anstatt
der Ableitung an die Atmosphäre zurückgewonnen werden.
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Anlage mit trockenem Stickstoff spülen, um eventuell
eingeschlossenes Propan zu eliminieren.
Die gesamte Anlage von der Stromversorgung trennen. Beim
Kurzschluss von Stromkabeln an Kältemittelleitungen kann es
zu einer Explosion kommen.
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GEFAHR
Art.-Nr. STH102 12.19