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Transport, Lagerung Und Zwischenlagerung; Transportsicherheit; Anlieferung Des Produktes - DESOI PowerInject P1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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BETRIEBSANLEITUNG

3.0 Transport, Lagerung und Zwischenlagerung

3.1

Transportsicherheit

• Transport
3.2

Anlieferung des Produktes

• Transportinspektion
• Aufbewahrung
3.1
Transportsicherheit
ACHTUNG!
Verletzungsgefahr durch „Eigengewicht"! sowie unsachgemäßer Transport
Es muss vor dem Tragen der Maschine sichergestellt sein, dass die
Sicherungsschelle fest Sitzt.
Tragen Sie die Maschine nur über die vorhandene Tragevorrichtung
(siehe Abb.3.1.1 rote Markierung)
Sichergestellt sein, dass die Antriebseinheit über die
Sicherungsschelle gesichert ist.
Tragen Sie die Maschine niemals mit Öligen oder Fettigen
Handschuhen oder Händen. Die Maschine könnte aus den Händen
gleiten und für zusätzliche Gefährdungen sorgen.
Es muss sichergestellt sein, dass Versorgungsleitungen, und
Materialschläuche keine weiteren Gefährdungen für sich oder
andere Personen darstellen.
Geeignete Arbeitskleidung und Fußschutz verwenden.
GEFAHR!
Unsachgemäßer Transport kann zu Schäden an den jeweiligen Produkten führen. Wenn es während des Transports zu
Beschädigungen gekommen ist „muss" immer eine Überprüfung der entsprechenden Bauteile und eine Sicherstellung der
Funktionen des Gerätes, durch Fachpersonal erfolgen. Nichtbeachtung dieses Hinweises, können schwere Verletzungen und
zu Schäden der Umwelt zur Folge haben.
Der Transport über die Netzsteckerleitung der Antriebseinheit ist strengstens verboten!
3.2
Anlieferung des Produktes
Die Anlieferung des Produkts Erfolg in einem betriebsbereiten Zustand, rein das jeweils benötigte Zubehör muss noch angeracht
werden.
Das Produkt wird im Normalfall in einem Karton gegen Staub und Feuchtigkeit auf einer geeigneten Palette gesichert ausgeliefert.
HINWEIS!
Sofort nach Anlieferung das Produkt und das jeweilige Zubehör auf Transportschäden, Vollständigkeit und auf
Richtigkeit der Sendung prüfen. Fehlmengen oder Transportschäden können nur über die Transportversicherung
geltend gemacht werden, wenn der Schaden vom Speditionsführer (auch Fahrer) bestätigt wurde.
Alle festgestellten Transportschäden – auch verdeckte – die erst nach Öffnen der jeweiligen Verpackung sichtbar
werden, sofort schriftlich dem anliefernden Frachtführer melden, gegebenenfalls ist ein Havarie-Kommissar mit der
Schadensfeststellung zu beauftragen. Der abliefernde Spediteur muss spätestens am 6. Tag nach der
Warenablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein. Eine Kopie dieser Mitteilung senden sie bitte zur Desoi GmbH
nach Kalbach.
Bei Nichteinhaltung vorstehender Informationen gelten Schäden, nach § 60b der Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen (ADSp.), als erst nach der Ablieferung entstanden. In diesem Falle wird die Beweislast
umgekehrt.
Transportinspektionen: Bei Erhalt des Produktes, ist diese sofort auf Transportschäden zu überprüfen.
Bei Feststellung von Transportschäden sind die notwendigen Schritte innerhalb der entsprechenden
Fristen beim Spediteur oder Hersteller einzuleiten.
Aufbewahrung:
Bis zum Einsatz bzw. bei Zwischenlagerung muss die Pumpe trocken, frostfrei und vor mechanischen
Beschädigungen geschützt aufbewahrt werden.
DESOI GmbH | Gewerbestraße 16 | D-36148 Kalbach | Telefon +49 6655 9636-0 | Fax +49 6655 9636-6666 | service@desoi.de |
durch Transport mit Muskelkraft
(siehe Detail E)
, es muss diesbezüglich im Vorfeld
(blauer Pfeil)
LEBENSGEFAHR durch mögliche Schäden am Produkt
Abb.3.1.1
www.desoi.de
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