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Rauchabzug Des Kessels; Brandschutz Bei Installierung Und Verwendung Von Wärmeverbrauchern - ATMOS A25 Bedienungsanleitung Und Wartungsanleitung

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7. Rauchabzug des Kessels

Die Rauchgasleitung muß in den Luftkanal des Schorn-
steins münden. Kann der Kessel nicht direkt an den Luftkanal
des Schornsteins angeschlossen werden, sollte der entspre-
chende Aufsatz der Rauchgasleitung je nach Möglichkeit so
kurz wie möglich, jedoch nicht länger als 1 m ohne zusätzli-
che Brennfläche sein. In Richtung des Schornsteins muß die-
ser Aufsatz steigen. Die Rauchgasleitungen müssen mecha-
nisch fest, gegen das Durchdringen von Abgasen dicht und
innen zu reinigen sein. Die Rauchgasleitungen dürfen nicht
in fremden Wohnungs- oder Nutzräumen verlegt werden. Der
Innendurchmesser der Rauchgasleitung darf nicht größer als
der Innendurchmesser des Kesselfuchses sein und darf sich in
Richtung des Schornsteins nicht verjüngen. Die Verwendung
von Rauchgasknien ist nicht angemessen.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Drosselklappe (Schornsteinzugbegrenzer)
INFO - Im Falle großen Schornsteinzugs ist in den Rauchabzug die Drosselklappe /3/, oder
der Schornsteinzugbegrenzer, siehe Preisliste ATMOS, zu installieren.
8. Brandschutz bei Installierung und Verwendung von Wärmev-
erbrauchern
Sicherheitsabstände
Bei Installierung des Verbrauchers muss der Sicherheitsabstand von Baustoffen, mindestens 200
mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt auch für Kessel und Rauchabzüge, die in der Nähe von
brennbaren Stoffen der Brennbarkeitsstufe B, C1 und C2 (Brennbarkeitsstufe ist in der Tab. Nr.1 an-
geführt) untergebracht sind. Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden, wenn die Ke-
ssel und Rauchabzüge in der Nähe von brennbaren Stoffen der Stufe C3 (siehe Tab. Nr.1) untergebra-
cht sind. Der Sicherheitsabstand ist zu verdoppeln in dem Fall, wann die Stufe des brennbaren Stoffes
nicht nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand wird bei Verwendung von wärmedämmender bran-
dfester Platte (Asbestplatte) mit der Stärke von min. 5 mm, die 25 mm vom geschützten brennbaren
Stoff (brennbare Isolierung) angebracht ist, auf die Hälfte (100 mm) erniedrigt. Die Abschirmplatte
oder Schutzblende (auf dem geschützten Gegenstand) muss den Umriss der Kessel, einschließlich
Rauchabzüge, an jeder Seite mindestens um 150 mm und über obere Kesselfläche mindestens um 300
mm überragen. Mit der Abschirmplatte oder Schutzblende müssen auch die Einrichtungsgegenstände
Bedienungs und Wartungsanleitung - DE
www.atmos.cz
DE-13

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