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Rauchabzug Des Kessels; Brandschutz Bei Installierung Und Verwendung Von Wärmeverbrauchern - ATMOS A45 Bedienhandbuch

Pelletbrenner
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7. Rauchabzug des Kessels

Der Rauchabzug vom Kessel muss in die Abluftöffnung
des Schornsteins eingemündet sein. Ist es nicht möglich, die
Kessel an die Abluftöffnung des Schornsteins unmittelbar
anzuschließen, so sollte entsprechender Aufsatzstück des
Rauchabzugs möglicht kurz, aber nicht länger als 1 m sein,
ohne Zusatzheizfläche und in der Richtung zum Schorn-
stein steigen muss. Die Rauchabzüge müssen mechanisch
fest und gegen Abgasdurchdringung dicht und innen für Rei-
nigung zugänglich sein. Die Rauchabzüge dürfen durch fre-
mde Wohnungseinheiten oder Nutzräume nicht geführt wer-
den. Der Innenquerschnitt des Rauchabzugs darf nicht größer
als der Innenquerschnitt des Fuchses sein und darf sich nicht
in der Richtung zum Schornstein verengen. Die Verwendung
von Rauchbögen ist nicht geeignet. Die Ausführungsarten
des Rauchabzugs durch Konstruktionen aus brennbaren Wer-
stoffen sind in der Anlagen 2 bis 3 ČSN 061008 angeführt
und sind insbesondere für mobile Anlagen, Holzhütten usw.
geeignet.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Drosselklappe (Schornsteinzugbegrenzer)
INFO - Im Falle großen Schornsteinzugs ist in den Rauchabzug die Drosselklappe /3/, oder
der Schornsteinzugbegrenzer, siehe Preisliste ATMOS, zu installieren.
8. Brandschutz bei Installierung und Verwendung von Wärmev-
erbrauchern
Auszug aus ČSN 061008 – Brandsicherheit lokaler Verbraucher und Wärmequellen
Sicherer Entfernung
Bei Installierung des Verbrauchers muss der Sicherheitsabstand von Baustoffen, mindestens 200 mm
eingehalten werden. Dieser Abstand gilt auch für Kessel und Rauchabzüge, die in der Nähe von brenn-
baren Stoffen der Brennbarkeitsstufe B, C1 und C2 (Brennbarkeitsstufe ist in der Tab. Nr.1 angeführt)
untergebracht sind. Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden, wenn die Kessel und
Rauchabzüge in der Nähe von brennbaren Stoffen der Stufe C3 (siehe Tab. Nr.1) untergebracht sind.
Der Sicherheitsabstand ist zu verdoppeln in dem Fall, wann die Stufe des brennbaren Stoffes nicht
nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand wird bei Verwendung von wärmedämmender brandfester
Platte (Asbestplatte) mit der Stärke von min. 5 mm, die 25 mm vom geschützten brennbaren Stoff
(brennbare Isolierung) angebracht ist, auf die Hälfte (100 mm) erniedrigt. Die Abschirmplatte oder
Schutzblende (auf dem geschützten Gegenstand) muss den Umriss der Kessel, einschließlich Rau-
chabzüge, an jeder Seite mindestens um 150 mm und über obere Kesselfläche mindestens um 300 mm
überragen. Mit der Abschirmplatte oder Schutzblende müssen auch die Einrichtungsgegenstände aus
14-DE
Bedienungs und Wartungsanleitung - DE
www.atmos.cz

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