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Rauchabzug Des Kessels; Brandschutz Bei Installierung Und Verwendung Von Wärmeverbrauchern - ATMOS A45 Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Pelletbrenner
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7. Rauchabzug des Kessels

Der Rauchabzug vom Kessel muss in die Abluftöffnung des
Schornsteins eingemündet sein. Ist es nicht möglich, die Kessel
an die Abluftöffnung des Schornsteins unmittelbar anzuschließen,
so sollte entsprechender Aufsatzstück des Rauchabzugs möglicht
kurz, aber nicht länger als 1 m sein, ohne Zusatzheizfläche und in
der Richtung zum Schornstein steigen muss. Die Rauchabzü-
ge müssen mechanisch fest und gegen Abgasdurchdringung dicht
und innen für Reinigung zugänglich sein. Die Rauchabzüge dür-
fen durch fremde Wohnungseinheiten oder Nutzräume nicht ge-
führt werden. Der Innenquerschnitt des Rauchabzugs darf nicht
größer als der Innenquerschnitt des Fuchses sein und darf sich
nicht in der Richtung zum Schornstein verengen. Die Verwen-
dung von Rauchbögen ist nicht geeignet. Die Ausführungsarten
des Rauchabzugs durch Konstruktionen aus brennbaren Werstof-
fen sind in der Anlagen 2 bis 3 ČSN 061008 angeführt und sind
insbesondere für mobile Anlagen, Holzhütten usw. geeignet.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Drosselklappe (Schornsteinzugbegrenzer)
INFO - Im Falle großen Schornsteinzugs ist in den Rauchabzug die Drosselklappe /3/, oder der
Schornsteinzugbegrenzer, siehe Preisliste ATMOS, zu installieren.
8. Brandschutz bei Installierung und Verwendung von Wärmever-
brauchern
Auszug aus ČSN 061008 – Brandsicherheit lokaler Verbraucher und Wärmequellen
Sicherer Entfernung
Bei Installierung des Verbrauchers muss der Sicherheitsabstand von Baustoffen, mindestens 200 mm
eingehalten werden. Dieser Abstand gilt auch für Kessel und Rauchabzüge, die in der Nähe von brennbaren
Stoffen der Brennbarkeitsstufe B, C1 und C2 (Brennbarkeitsstufe ist in der Tab. Nr.1 angeführt) unterge-
bracht sind. Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden, wenn die Kessel und Rauchabzüge
in der Nähe von brennbaren Stoffen der Stufe C3 (siehe Tab. Nr.1) untergebracht sind. Der Sicherheitsab-
stand ist zu verdoppeln in dem Fall, wann die Stufe des brennbaren Stoffes nicht nachgewiesen ist. Der
Sicherheitsabstand wird bei Verwendung von wärmedämmender brandfester Platte (Asbestplatte) mit der
Stärke von min. 5 mm, die 25 mm vom geschützten brennbaren Stoff (brennbare Isolierung) angebracht ist,
auf die Hälfte (100 mm) erniedrigt. Die Abschirmplatte oder Schutzblende (auf dem geschützten Gegen-
stand) muss den Umriss der Kessel, einschließlich Rauchabzüge, an jeder Seite mindestens um 150 mm
und über obere Kesselfläche mindestens um 300 mm überragen. Mit der Abschirmplatte oder Schutzblende
müssen auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Stoffen in dem Fall ausgerüstet werden, wenn
der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten ist (z.B. in mobilen Anlagen, Holzhütten usw. – detailliert in ČSN
061008). Der Sicherheitsabstand muss auch bei Ablagerung der Einrichtungsgegenstände in der Nähe der
Kessel eingehalten werden.
Sind die Kessel auf dem Fußboden aus brennbaren Stoffen aufgestellt, muss dieser mit feuerfester wär-
Bedienungs und Wartungsanleitung - DE
www.atmos.cz
DE-13

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