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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müs-
sen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden
und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rück-
sendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im
Falle der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann hier-
für auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine
Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetze durchführt. Nicht betroff en sind den Altgeräten
beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandtei-
le.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumenta-
tion und Begleitpapieren der Produkte, auch auszugsweise, ist
nur mit ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
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