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Kennzeichen / Versicherung - SXT-Scooters Buddy V2 eKFV Gebrauchsanleitung

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Kennzeichen / Versicherung

Nach der neuen Elektrokleinstfahrzeug Verordnung (eKFV) vom Juni 2019 kann der
Scooter mit einem alter ab 14 Jahren im Straßenverkehr nach der StVZO genutzt
werden.
Bitte melden Sie Ihren Scooter einer hierfür entsprechenden Versicherung an. Nach
Erhalt des Kennzeichens, können Sie dieses an der Kennzeichen Halterung befestigen.
E-Scooter mit einer eKFV-Zulassung sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahr-
radstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
Auf dem Gehweg, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrich-
tung ist das fahren mit dem Elektrotretroller verboten. Plätze, Strassen oder Wege, die
mit dem Zusatzzeichen "E-Scooter frei" gekennzeichnet sind, ist das befahren erlaubt.
Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahr-
er von Elektrotretrollern.
Bitte informieren Sie sich beim ADAC unter der Rubrik Elektrofahrzeuge um weitere
Infomationen zu erhalten.
Wir bitten die Eltern darum, die wichtigsten Informationen über Elektrofahrzeuge im
Strassenverkehr an Ihre Kinder weiterzugeben!
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