Hinweise zur Benutzung einer verwendungsfertigen Schankanlage
Der Käufer einer verwendungsfertigen Getränkeschankanlage hat sich davon zu überzeugen, dass mit
dem Gerät diese Gebrauchsanleitung, eine Anweisung für den Anschluss und Wechsel der
Druckgasflasche sowie die sicherheitstechnische Prüfung durch eine befähigte Person dokumentiert ist.
Wird die Anlage verliehen, z.B. für ein Straßenfest, dann müssen diese Unterlagen für die Behörde vor
Ort zur Verfügung stehen.
5.1
Hinweise für den Verleiher und Entleiher
Der Verleiher muss sicherstellen, dass die Anlage immer sicherheitstechnisch in Ordnung und
hygienisch einwandfrei ist und damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Diese Gebrauchsanleitung und ein Reinigungsnachweis müssen vorhanden sein.
1. Verleiht er seine Anlage an einen gewerblichen Betreiber (Gastronom) genügt es, wenn er sich
vergewissert,
dass der Gastronom mit dem Umgang einer Schankanlage vertraut ist.
Der Gastronom muss nach der Aufstellung eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen und
dokumentieren.
2. Verleiht er die Anlage an eine Privatperson (Laie), dann ist es unerlässlich, diese im jeweils
erforderlichen
Umfang über das Betreiben der Getränkeschankanlage, z.B. über die ordnungsgemäße Aufstellung der
Druck-
gasbehälter, die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasbehältern und die durchzuführenden
Reinigungen zu unterweisen (Hinweise: BGR/GUV-R228 und ASI 6.80 und 6.84).
Eine Dokumentation (Unterweisungsnachweis) hierüber ist zu empfehlen.
Werden verwendungsfertige Getränkeschankanlagen von Getränkehändlern oder Brauereien z.B. für
Straßenfeste verliehen, dann geht mit dem bestätigten Unterweisungsnachweis die Verantwortung für die
Sicherheit der Anlage auf denjenigen über, der die Anlage leiht (Betreiber), siehe ASI 6.85.
Der Entleiher (Betreiber) muss bei der Benutzung der verwendungsfertigen Getränkeschankanlage die
Unterweisung und die Gebrauchsanleitung beachten, d.h. er hat die Anlage in betriebssicherem Zustand
zu erhalten, ordungsgemäß zu betreiben, zu überwachen und die den Umständen nach erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Eine Dokumentation der Aufstellungsprüfung durch eine unterwiesene
Person ist vor Ort für die Behörde bereitzuhalten (siehe ASI 6.85).
5.2
Wiederkehrende Prüfung einer verwendungsfertigen Schankanlage
Wie eine ortsfeste Getränkeschankanlage, so unterliegen auch verwendungsfertige
Getränkeschankanlagen einer
wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person.
Diese Prüfung ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Die befähigte Person hat dies zu
bescheinigen. Werden wesentliche Änderungen an der Anlage vorgenommen, dann ist dies ebenfalls zu
dokumentieren.
Bei wesentlichen Änderungen an verwendungsfertigen Getränkeschankanlagen dürfen nur Original-
Ersatzteile verwendet werden, sonst erlischt die Baumusterzulassung.
Die wiederkehrende elektrische Prüfung ist nach BGVA3 durchzuführen. Bei häufigem Betreiberwechsel
wird eine jährliche Prüfung empfohlen.
Cornelius Deutschland GmbH
Dokumenten-Nr.: TD1017600
Version A, 24.09.2019, Index 0
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Gebrauchsanweisung Oberthekenschankanlage
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