Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Bediener die Sicherheitsinformationen lesen und verstehen.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Planung und fachgerechte Durchführung regelmäßiger
Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten.
Die Cornelius Deutschland GmbH empfiehlt, für den Betrieb des Geräts die nationalen Bestimmungen
des Einsatzlandes zum Betrieb von Getränkeschankanlagen zu beachten.
1.6.2 Bediener
Die Festlegung, wer dieses Gerät bedient, erfolgt durch den Betreiber. Cornelius gibt folgende
Empfehlungen:
–
Wird dieses Gerät nur von angestelltem Personal bedient, muss dieses in die Bedienung
eingewiesen sein, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre diesbezüglichen Fähigkeiten
nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der Führung beauftragt sein. Diese Dokumentation
muss dem Personal zugänglich sein.
–
Wird dieses Gerät offen zugänglich und für die Bedienung durch nicht-eingewiesene Personen
aufgestellt, muss der Betreiber unmittelbar am Gerät Handhabungshinweise kommunizieren,
die von diesem Personenkreis verstanden werden und somit eine gefahrlose Gerätehandhabung
sicherstellen.
1.6.3 Fachkraft
Fachkraft im Sinne dieser Dokumentation ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung bzw.
Unterweisung sowie seiner Kenntnisse über einschlägige Normen, Gesetze, Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln und
Betriebsverhältnisse in der Lage ist, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei
mögliche Gefahren erkennen und vermeiden kann. Für Arbeiten, die Fachkenntnisse z. B. in
Elektrotechnik, Mechanik und Fluidtechnik voraussetzen, müssen Fachkräfte mit der entsprechenden
Qualifikation eingesetzt werden.
Eine Fachkraft muss zudem die gerätespezifischen Besonderheiten der Cornelius-Produkte in
Form von technischen Trainings erworben haben. Die durchzuführenden Arbeiten haben immer
in Übereinstimmung mit dieser Anleitung zu erfolgen.
Entsorgung
Die Entsorgung unserer Geräte muss nach den jeweilig geltenden örtlichen bzw. nationalen und
internationalen Vorschriften durchgeführt werden. Sie dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Sollte das Gerät flüssige, pastenartige oder gasförmige Betriebsstoffe wie Öle, Fette, Kühlflüssigkeiten
usw. enthalten, dann sind diese Betriebsstoffe durch geeignete Maßnahmen aufzufangen und nach den
geltenden örtlichen bzw. nationalen und internationalen Vorschriften zu entsorgen. Das Eindringen dieser
Betriebsstoffe in das Erdreich, in die Kanalisation und in Gewässer sowie das Freisetzen in die
Atmosphäre ist grundsätzlich zu verhindern.
Cornelius Deutschland GmbH
Dokumenten-Nr.: TD1017600
Version A, 24.09.2019, Index 0
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Gebrauchsanweisung Oberthekenschankanlage
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