2.3
Gefahrenhinweise
1.
Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen alle Personen, die in unmittelbaren Kontakt mit der An-
lage kommen, den Inhalt dieser Dokumentation zur Kenntnis nehmen.
2.
Es ist nicht erlaubt, die Anlage für einen anderen Zweck einzusetzen als den vom Hersteller be-
schriebenen.
3.
Örtlich geltende Arbeits- und Sicherheitsvorschriften und Gesetze müssen immer befolgt werden,
auch wenn diese in dieser Anleitung nicht explizit aufgeführt sind. Das Gleiche gilt für Umweltvor-
schriften.
4.
Wenn der Betreiber Fehler oder Gefahren feststellt, muss der Hersteller oder die zuständige War-
tungsfirma unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.
5.
Sicherheitsvorkehrungen dürfen während des normalen Betriebs der Kläranlage niemals entfernt
oder überbrückt werden. Sicherheitsvorkehrungen dürfen ausschließlich durch den Wartungsmon-
teur bei Reparatur und Wartung vorübergehend überbrückt oder außer Funktion gesetzt werden.
6.
Beim Umgang mit chemischen Stoffen sollte ein Kontakt mit den Chemikalien soweit wie möglich
vermieden werden. Bevor mit diesen Stoffen gearbeitet werden darf, muss die Gebrauchsanwei-
sung auf der Packung gelesen und befolgt werden.
7.
Falls der Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Hand-
schuhe, Gehörschutz, etc.) vorgeschrieben ist, ist darauf zu achten, dass diese auch benutzt wird.
Fehlerhafte oder beschädigte Schutzausrüstung ist unverzüglich gegen einwandfrei funktionsfähige
Schutzausrüstung auszutauschen.
8.
Arbeit an elektrischen Anlagen darf nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
9.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind stets in gut lesbarem Zustand zu hal-
ten.
10. Heiße Teile dürfen nicht in Kontakt mit explosionsgefährlichen oder leicht entflammbaren Chemika-
lien kommen.
11. Stellen Sie keine Gefäße mit Flüssigkeiten auf Elektro-Schaltschränke; ein Verschütten der Flüssig-
keit kann zu Kurzschlüssen führen.
12. Die Anlage darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten bedient werden, welche die
Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
13. Vor allen Wartungs- und Reinigungstätigkeiten ist die Anlage stromlos zu machen.
14. Die Anlage ist, außer zu Wartungszwecken, immer eingeschaltet zu lassen, da sonst eine korrekte
Abwasserreinigung nicht gewährleistet werden kann.
2. Sicherheit
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