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8.8

44. BImSchV-Messung

Die 44. BImSchV dient zur nationalen Umsetzung der europäischen MCP-Richtlinie
((EU) 2015 / 2193). Gemäß der 44. BImSchV sind an Feuerungsanlagen mit einer Feue-
rungswärmeleistung ab 1 MW bis 50 MW Emissionswerte und der Abgasverlust regel-
mäßig zu überwachen. Einzelmessungen an nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und
Gasfeuerungsanlagen mit weniger als 10 MW kann der Schonsteinfeger/die Schorn-
steinfegerin durchführen. Über den Menüpunkt „44. BImSchV-Messung" bietet das Wöh-
ler A 450 die Möglichkeit, Einzelmessungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer
Mittelwertbildung über 3 Minuten durchzuführen. Aus den gemittelten Messwerten wer-
den verschiedene Kennwerte berechnet. Emissionswerte werden auf einen Bezugssau-
erstoff von 3 % bezogen. Dazu muss das Wöhler A 450 mit einem NO-Sensor ausge-
stattet sein. Der Sensor ist nachrüstbar.
HINWEIS!
Die im Messgerät voreingestellte Messzeit von 3 Minuten sowie der Bezugssauerstoff
von 3 % entsprechen den Vorgaben der 44. BImSchV. Je nach Brennstoff sind die
3
Werte in mg/m
oder in g/m
den Vorgaben der 44. BImSchV. Die Voreinstellungen lassen sich im Setup verändern,
vgl. Kapitel 8.9.
44. BImSchV-Messung
52
3
angegeben. Auch diese Auswahl der Einheiten entspricht
Fixieren Sie die Abgassonde im Kernstrom.
Rufen Sie das Menü „44. BImSchV-Messung"
auf.

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