Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Monatliche Überprüfung - Hekatron ORS 142 W Montageanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für ORS 142 W:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Monatliche Überprüfung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig
gehalten und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre
einwandfreie Funktion überprüft werden. Ergeben zwölf im
Abstand von einem Monat aufeinander folgende Funktionsprü-
fungen keine Funktionsmängel, so braucht die Feststellanlage
nur im Abstand von 3 Monaten überprüft werden. Wird bei den
vierteljährlichen Funktionsprüfungen ein Funktionsmangel festge-
stellt, so ist umgehend die Betriebsfähigkeit wieder herzustellen
und diese durch mindestens drei aufeinanderfolgende monatliche
Funktionsprüfungen nachzuweisen.
Bezüglich der im Rahmen der Überprüfung durchzuführenden
Maßnahmen wird auf Abschnitt 6.1, der Norm DIN 14677 ver-
wiesen. Diese Überprüfung darf nach entsprechender Einweisung
von jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden; eine
besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Umfang, Ergebnis
und Zeitpunkt der monatlichen bzw. vierteljährlichen Überprü-
fung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den
Betreiber aufzubewahren.
Jährliche Prüfung und Wartung
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, in Abständen von
maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ord-
nungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte
sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Bezüglich der im Rahmen der jährlichen Prüfung und Wartung
durchzuführenden Maßnahmen wird auf Abschnitt 6.1, der Norm
DIN 14677 verwiesen. Diese jährliche Prüfung und Wartung darf
nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person
ausgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und
Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch
den Betreiber aufzubewahren.
19

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Rsz 142Nag 02

Inhaltsverzeichnis