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Hekatron ORS 142 W Montageanleitung Seite 17

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Abnahmeprüfung gemäß DIBt­Zulassung
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am
Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vor-
schriftsmäßige Installation - einschließlich ggf. angeordneter
Sicherheitseinrichtungen der Schließbereichsüberwachung - durch
eine Abnahmeprüfung festzustellen. Auf diese Prüfung ist vom
Antragsteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hin-
zuweisen. Sie ist vom Betreiber zu veranlassen. Die Abnahmeprü-
fung für Feststellanlagen an Abschlüssen darf nur von Fachkräften
des Antragstellers der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
oder von ihm autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften
einer vom DIBt im Zulassungsverfahren benannten Prüfstelle
durchgeführt werden.
Die Abnahmeprüfung muss mindestens die folgenden Punkte
umfassen:
1. Es ist zu überprüfen, dass die eingebauten Geräte der
Feststellanlage mit den in der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung angegebenen Geräten übereinstimmen.
2. Es ist zu überprüfen, dass die Kennzeichnung der eingebauten
Geräte mit der in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
angegebenen Kennzeichnung übereinstimmen.
3. Das Zusammenwirken aller Geräte ist an hand der allgemei-
nen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuprüfen, wobei die
Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip
der Melder zugrunde liegenden Brandkenngröße als auch von
Hand erfolgen muss.
4. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen
freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsunfähig
wird (z. B. durch Entfernen eines Melders oder durch Ausfall
der Netzstromversorgung).
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Diese Anleitung auch für:

Rsz 142Nag 02

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