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Garantiebestimmungen - Löblich GVAC 21-5M Combitherme Technische Anleitung Für Betrieb Und Installation

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Gasgeräte Garantiebestimmungen.
Löblich&Co. verpflichtet sich, bei Einsendung dieses Garantiezertifikats nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen allfällige die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel aufgrund von Material- oder
Fertigungsfehlern zu beheben. Auftretende Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Löblich wird nach eigener Wahl bei Gerätemängeln
a) das mangelhafte Gerät an Ort und Stelle instandsetzen,
b) das Geräte/ Teile zur Instandsetzung oder Austausch zurücksenden lassen,
c) das Gerät zu ersetzen, oder
d) die mangelhaften Teile zu ersetzen.
Eine Verlängerung der Garantiefrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Garantiearbeiten und
Gewährleistung durch Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Werksgarantie erstreckt sich nicht auf
Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Thermoelemente, Glimmlampen etc.) Abnutzung und
Folgeschäden.
Wartungsarbeiten und Serviceteile laut Wartungsplan.
Betriebsstörungen aufgrund Bedienungs- und Anlagenfehlern (z.B. Wassermangel in der Anlage)
und Folgeschäden
Einstellarbeiten (Gas, Wasser, Temperatur, Regelung), Unterweisung zur Bedienung. Diese sind
Aufgabe des Installateurs.
Schäden durch unsachgemäßen Transport, Lagerung u. Behandlung, soweit nicht bei Übernahme
des Gerätes festgestellt.
Schäden durch Installationsmängel, außergewöhnliche Betriebsverhältnisse, Bedienungsfehler und
übermäßige, im normalen Hausgebrauch nicht übliche Beanspruchung, Frost, Hochwasser, Rohrbruch,
sowie
Schäden und Funktionsfehler durch nicht ordnungsgemäße Installation und Anlagenfehler
Wasserqualität, Schäden durch Anlagenkorrosion, mikrobiologisches Wachstum und Steinbildung in
der Heizungsanlage (lt.ÖNORM H 5195-1)
Voraussetzung für Gewährleistung und die Löblich Werks-Garantie ist
1. Gegenzeichnung dieses Garantiepasses durch den Löblich Werkskundendienst
2. Vorlage der Rechnung, aus welcher die Installation durch eine konzessionierte Fachfirma
gemäß unseren Vorschriften, sowie das Liefer- bzw. Installationsdatum ersichtlich ist, die
3. Beachtung
vorschriftsmäßige Wartung des Geräts durch den Löblich Werkskundendienst, sowie
4. Überprüfung des Heizungswassers laut ÖNORM H 5195-1.
Anfahrten, Reparaturen und Servicearbeiten, die nicht unter
Auftraggeber gegen Barzahlung in Rechnung gestellt.
Auftraggeber/Gerätebenutzer
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift, Ort / Datum)
unserer
Betriebs-
und
Montageanleitung
Wartungsunternehmen/Löblich&Co.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift, Ort / Datum)
GVAC21/24 und GVSC 14/24 5M Fachanleitung 59 / 74
und
eine
die Garantie fallen, werden dem
Werkskundendienst
alljährliche

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