4. Abgasführungen
4.1. Zulässiges Abgasmaterial
Die Abgassysteme sind Teil der technischen Prüfung und CE Zulassung des Geräts. Technisch geprüft und
zugelassen sind ausschließlich Doppelrohr-Abgas-Systeme der Durchmesser 80/125mm , 60/100mm, oder
Einrohrsysteme 80mm des e.l.m.löblich Zubehörprogramms.
Andere Abgasteile sind nicht zugelassen bzw. ist vom Betreiber ggf. selbst eine Zulassung zu erlangen.
4.2.Montagebedingungen , Rauchfangkehrer
4.2.1. Allgemeines Vor der Gerätemontage ist ein Rauchfangkehrervorbefund für die Abgasführung einzuholen
und alle Auflagen desselben, sowie allfällige nationale und lokale, brandschutztechnische und baubehördliche
Vorschriften, Umweltschutzauflagen etc. umzusetzen
4.2.2. Rauchfangkehrer-Auflagen
Rauchfangkehrers für die Bestätigung der Einhaltung der Auflagen betr. Abgasführung , wie z.B. geforderte
Meßöffnungen, Prüf- und Inspektionsöffnungen erforderlich.
Zur Vermeidung von Gefahren und Bauschäden dürfen Brennwertgeräte nur mit geeigneten und geprüften
Abgassystemen betrieben werden.
Es muß für eine geeignete Abgasführung gesorgt werden; vorgesehene Abgasführungen Typ C sind
•
horizontal Type C13
•
vertikal Type C33
•
Sammler 3CE Type C43
•
Doppelrohr C53
•
B23p
Die Montagevorschriften dazu sind den technischen Unterlagen dieser Zubehörteile zu entnehmen.
Geräteeinstellung durch den Fachinstallateur entsprechend Maximalleistung (bis max. 25 kW) ist erforderlich !
4.2.3. Abgassysteme über Kamin - Kamindimensionierung (Minimum/Maximum):
Zulässige Kaminabmessungen
Bei Verwendung von Doppelrohrsystemen ist keine Kaminkehrung erforderlich; bei Einrohrsystem mit Zuluft über
Fang ist regelmäßige Reinigung erforderlich.
Mit
Inbetriebnahme ist ein Überprüfungs- und Endbefund des
GVAC21/24 und GVSC 14/24 5M Fachanleitung 15 / 74