4.2.5. Doppelrohrsysteme C
(über Dach, vertikal)
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Bögen und Verlängerungsstücke zulässig zwischen Gerät und Abgassystem-Endstück.
Mindestabstand vom Endstück zur Dachoberfläche: min 40cm.
Betriebsdichtheitsprüfung (auf undichte Dichtungen, verschobene Rohrstöße, korrodierte Rohre) gem.ÖNORM
B8201 vor Erstinbetriebnahme, danach alle 5 Jahre verpflichtend
Mindestlängen/Abstände Flachdach
Mindestlängen/Abstände Schrägdach
GVAC21/24 und GVSC 14/24 5M Fachanleitung 17 / 74